Dies ist eine Diskussion zu Angebot einer Gratiswäsche innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Angebot einer Gratiswäsche Auf dem Waschpass steht: "Das nennen wir ein sauberes Angebot: 11x Waschen, nur 10x bezahlen! - Nach der 10. Autowäsche bekommen Sie eine Wäsche Ihrer Wahl gratis." Der Tankstellenbetreiber möchte bei einlösen der Karte allerdings nicht einer Wäsche nach Wahl des Kunden geben, sondern nur eine Wäsche in der Höhe (Eurobetrag) der durchschnittliche gekauften 10 vorherigen Wäschen. Die Herausgabe einer höherwertigen Wäsche z. B. der teuersten aus seinem Waschangebot verweigert er. Er beruft sich hier auf sein mündliches Angebot. Die Waschkarte ist mit der Adresse der Tankstelle versehen. Es liegt meiner Meinung nach also ein schriftliches Angebot vor. |
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| AW: Angebot einer Gratiswäsche Ist wohl eindeutig. Nix "Durchschnittswäsche". Der Waschstraßenbesitzer müsste glaubhaft machen, dass Einvernehmen darüber bestand, dass sein mündliches Angebot galt.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Angebot einer Gratiswäsche Eben. Der Pächter versucht hier offenkundig zu tricksen, um drei bis fünf Euro zu Lasten des Kunden zu sparen. Es könnte sicher argumentiert werden, eine Schenkung der 11. Wäsche nach Wahl habe zu ihrer Rechtsverbindlichkeit etwa notarieller Beurkundung bedurft, die vorliegend unterblieb. Zudem könnte angenommen werden, es habe sich um ein unverbindliches Gefälligkeitsversprechen gehandelt. Das hilft aber alles nicht gegen z.B. 657 ff BGB, den ich für eine Leistungs- / Herausgabeklage nach erfolgloser Anmahnung verwenden würde. -- Wenn mir die um 3 bis 5 € tollere Wäsche den Aufwand wert wäre.
__________________ Was weiß ich schon ...? Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. berlin-erzählt.de |
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| AW: Angebot einer Gratiswäsche Ist übrigens auch ein Verstoß gegen UWG und abmahnfähig.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Angebot einer Gratiswäsche Zitat:
Mir unverständlich, wie man einen gewonnenen Stammkunden so verprellt. Da spart man sich den Rabattkrempel doch und hält zufriedene Kunden auch so. "Nach Wahl" ist auch für mich juristisch eindeutig und als Kunde besonders enttäuschend dann. Für mich wäre die teuerste Wäsche als Bonus selbstverständlich, die aber den Charakter einer typischen Wäsche haben sollte. Die Dokumentation und Ausrechung der Durchschnittswäsche ist ökonomischer Unsinn. Entweder einen 8€ Gutschein auf Wagenwäschen oder Wäsche C medium als Bonus. Vermutlich beim Bäcker schlecht abgekupfert. Ein Gratisbrot für 1,95-2,45€. Nehme ich das Teurste oder das was mir am besten schmeckt?
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Angebot einer Gratiswäsche Nach erneuter Rücksprache mit dem Tankstellenpächter, stellt sich heraus, dass sich die freie Wäsche aus den gewählten Wäschen des Waschpasses beziehen soll und nicht auf eine sonstige Wäsche aus dem Angebot der Tankstelle oder gar eine erdachte z. B. Handwäsche. Tolle Angebotsverschleierung.Kunden Akquise geht anders...! |
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| AW: Angebot einer Gratiswäsche Das hätte zur Folge, dass man 9 mal die Günstigste Wäsche wählt, einmal die Teuerste und am Ende zwischen der Günstigsten und Teuersten wählen kann. Naja, wenn er es so haben will darf man sich das schriftlich geben lassen und nach den nächsten 10 Wäschen mal darauf hinweisen.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Angebot einer Gratiswäsche Zitat:
"Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders." Heißt: ist es nicht eindeutig formuliert, kriegt der Vertragspartner immer das Optimum. "Erdachte" Wäsche ist ein anderes Thema, weil nicht davon auszugehen ist. Mit dieser Klimax wollte der Betreiber nur die Argumente ad absurdum führen. Billig und leicht zu durchschauen.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Angebot einer Gratiswäsche Zitat:
Diese blöde Rabattsystem wäre mir persönlich ja fast egal, aber was ist, wenn ein erheblicher Kratzer aus der Anlage kommt? Geht es dann weiter mit Teppichhändlermentalität? Zur Einsicht bringt man solche Leute leider selten, wenn man Verstöße verfolgt. Aber vielleicht sollte man es doch mal.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Angebot einer Gratiswäsche An 305 II hatte ich nicht gedacht ... hmm ... aber an sich ist die Bekanntgabe, eine 11. Wäsche "nach Wahl" geschenkt zu erhalten, gar nicht Bestandteil der AGB, sondern eine gesonderte, einem Gewinnversprechen ähnliche Auslobung, die nicht zwingende Bedingung für den Abschluss des Wasch- Werkvertrages ist. Dem Kunden bleibt überlassen, ob er das Versprechen in Anspruch nehmen will. Es ist eine Belohnung NACH Abschluss von 10 Verträgen (-> Naturalrabatt). Und eben eine EINDEUTIGE Auslobung, weil ja wirklich wörtlich geschrieben steht "eine Wäsche Ihrer Wahl gratis". Es führt also echt kein Weg an einer Wäsche jedweder frei wählbaren Preiskategorie vorbei. Die Ausreden des Inhabers erinnern daher nicht nur an Katasters Teppichhändler, sondern an die Gelaber- Breitseiten- Salven der halunkischen Versicherungsvertreter / Autohändler / Kaffefahrtenveranstalter / etc., die den Kunden für grundsätzlich bescheuert halten und stur die Unwahrheit verkaufen wollen. Hier könnte ich als Kunde echt ärgerlich werden und -- soweit Zeitkapazitäten verfügbar sind -- nach Humungus´ Rat abmahnen (lassen) sowie anmahnen / einfordern / einklagen (vgl. o.). Prinzipiell. Und dort NIE WIEDER WASCHEN / TANKEN !
__________________ Was weiß ich schon ...? Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. berlin-erzählt.de |
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