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Anfechtung der Vaterschaft

Dies ist eine Diskussion zu Anfechtung der Vaterschaft innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 29.01.2012, 10:45
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Anfechtung der Vaterschaft

Hallo!
Habe zu folgendem Fall eine Frage:

Ein Kind (K) wird in der Ehe geboren. Der Ehemann der KM wird automatisch als rechtlicher Vater (RV) eingetragen, obwohl er und die KM wissen, dass er nicht der biologische Vater (BV) ist.
K erfährt davon im Alter von 6 Jahren, mit 11 lernt es den BV kennen und baut eine gute Beziehung auf.
Als K 15 ist, lassen sich RV und KM scheiden - im Zuge dessen erfährt K, dass RV Ks Geschwister sexuell missbraucht hat. Zwischen K und RV besteht erst noch gerichtlicher (Unterhalt, Unterlassungsklage etc.), dann gar kein Kontakt mehr.
11 Jahre später, K ist 26, hat K den Wunsch, die Geburtsurkunde ändern zu lassen und den BV (zu dem ein sehr gutes und enges Verhältnis besteht) als rechtlichen Vater eintragen zu lassen. RV, KM und BV sind damit einverstanden.

Nun wäre hier ja §1600b Abs. 6 BGB zutreffend - die Frist wäre aber bereits abgelaufen.
Besteht trotzdem die Möglichkeit, den RV ändern zu lassen, evtl. mit dem Hintergrund, dass sich die letzten Jahre kein gutes Verhältnis mehr zwischen K und RV herstellen lassen hat?
Braucht es überhaupt ein gerichtliches Verfahren, wenn alle Beteiligten einverstanden sind?

Danke und gruß,
Neela
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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 12:42
V.I.P.
 
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AW: Anfechtung der Vaterschaft

Ich sehe hier keine Möglichkeit wie die deutlich überschrittene Frist umgangen werden könnte.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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fristablauf, vaterschaftsanfechtung

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