Dies ist eine Diskussion zu Androhung Zahlungseinstellung freier Mitarbeitervertrag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Androhung Zahlungseinstellung freier Mitarbeitervertrag Mal angenommen Firma (A) schliesst mit B einen Vertag über eine freie Mitarbeiterschaft. Aufgabe von B wäre es, Kunden für eine Partnerschaft mit Firma A zu akquirieren. Die Bezahlung von B würde auf Provisionsbasis erfolgen, welche abhängig von der monatlichen Bestellstückzahl des Angebotes von A wäre. Die Provisionen würde B immer bekommen wenn Kunden Produkte von A bestellen. Das bedeutet B bekommt von jeder Bestellung die der Kunde aufgibt einen kleinen Provisionsanteil. Monat für Monat sofern Kunden bestellen. Die Pflichten von B laut Vertrag wären sowas wie an Schulungen teilzunehmen, Akquisition von Partnerschaft, Produktpräsentationen, Pflege der Partnerschaften und Berichtspflicht über Aktivitäten. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses wäre fristlos bei Vorliegen eines Grundes nach § 89a HGB oder fristgemäß 2 Wochen zum Ende eines Monats. Eine Abfindungsregelung bei einer ordentlichen Kündigung wäre auch gegeben. Soweit wäre alles ok und B wäre nun seit mehreren Jahren für A tätig. Es wären Partnerschaften akquiriert worden, Provisionen geflossen etc. B würde seine Kunden betreuen und die monatlichen Bestellungen würden jährlich leicht zunehmen. Nur neue Partnerschaften sind nicht mehr so leicht zu akquierieren und B betreut die bisher gewonnen Stammkunden in verschiedener Art und Weise. Nehmen wir an der Firma A gefällt nun nicht mehr, dass B monatlich Geld bekommt und neue Kunden weniger geworben werden. Nehmen wir an A würde nun versuchen, B mit konkreten Zielvorgaben unter Druck zu setzen und anzudrohen, dass nur noch 2 Monate gezahlt werden würde und dann die Zusammenarbeit beendet wäre. B hätte nun die Möglichkeit die unrealistischen Zielvorgaben mit Berichtspflicht anzunehmen und dies schriftlich mitzuteilen oder in 2 Monaten würde nicht mehr gezahlt werden. Es könnte durch diese Vorgehensweise auch der Eindruck entstehen, A würde sich vor eine ordentlichen Kündigung drücken wollen und evtl. einer Ablösezahlung aus dem Wege zu gehen. Fragen: Darf A aufgrund des Vertrages dies wirklich verlagen? Stellt sich evtl. die Frage der Vergabe von Scheinselbständigkeiten von A ? Kann B evtl. eine realistische Zielvorgabe benennen die A dann annehmen muss und was passiert wenn diese nicht geschafft würden? Darf A so einfach die Zahlung einstellen? Eure Vorgehensweise würde mich sehr interessieren. Bedanke mich schon jetzt für die Antworten. Einen schönen Tag Hubert |
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| AW: Androhung Zahlungseinstellung freier Mitarbeitervertrag Wieviel A und wofür an B gemäß des bestehenden Vertrages zu zahlen hat, erschließt sich mir nicht ganz. Diese Pflicht kann aber doch nicht einseitig abgeändert werden. A darf die Zahlungen auch nicht einstellen aber den Vertrag kündigen und neu verhandeln. Eine eventuelle Scheinselbständigkeit dürfte hiervon völlig unabhängig zu betrachten sein. A wird aber in eigenem Interesse den Nachweis eher vermeiden als betreiben.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Androhung Zahlungseinstellung freier Mitarbeitervertrag Hallo Motzmecker, zuerst schon mal danke für die Gedanken. Nehmen wir an es handelt sich bei A um eine Direktvertriebsfirma die ein Produkt mit Hilfe von Empfehlers(Ärzte/HP/Kosmetikerinnen also Fachkreise) versucht auf den Markt zu bringen. B hätte nun die Aufgabe diese Empfehler zu akquirieren. B würde Provisionen erhalten wenn diese Fachkreise Produktverkäufe an ihre Klienten tätigen . Provision nämlich in Form von einem xEuroBetrag je eingehender Bestellung und Anzahl der Produkte. Dies Monat für Monat für von B akquirierte Empfehler. B hätte diese Empfehler in den letzten Jahren gut akquiriert und würde nun monatlich von den teilweise automatisch eintreffenden Bestellungen Provision erhalten. Nun könnte A nicht mehr damit einverstanden sein, dass B diese "automatischen'" Provisionen erhält und könnte versuchen B dazu zu drängen, monatlich eine Mindeststückzahl von neuen Empfehlern zu akquirieren. Sofern B mit dieser Zielvorgabe nicht einverstanden wäre, würde A in 2 Monaten die Zahlungen einstellen. Dies noch als Ergänzung. Vielen Dank Hubert |
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| AW: Androhung Zahlungseinstellung freier Mitarbeitervertrag Wie schon geschrieben: Die beiden haben einen Vertrag. Der verpflichtet B zum Tun und A zum Zahlen. Jeder von beiden hat das natürliche Recht, den anderen zu sehr im Vorteil zu sehen. Wäre der Vorteil des anderen völlig unangemessen, kämen möglicherweise die Begriffe "Wucher" und "sittenwidrig" ins Spiel, der Benachteiligte könnte fistlos aus dem Vertrag aussteigen und Schadenersatz für seine bisherigen Qualen fordern. Das dürfte hier so nicht gegeben sein. Also kann A nun schmollen und durch markige Worte B dazu bewegen, freiwillig auf sein Geld zu verzichten oder er kann kündigen und B einen neuen Vertrag anbieten, den der nicht annehmen muss. Zumindest ist doch in dem bisher Geschriebenen nicht zu lesen, dass der Vertrag A zu seinen Forderungen berechtigt und es auch kein Gesetz vorstellbar, dass A solche Rechte gibt. Natürlich kann A auch einfach so die Zahlung einstellen, vielleicht noch Insolvenz anmelden und in einigen Wochen als AA wieder auferstehen. Er beliefert dann natürlich weiter die von B vermittelten Kunden, hat aber diesem gegenüber keine Verpflichtungen mehr ...
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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