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Anbrüllen, Fäuste ballen, Bedrohung

Dies ist eine Diskussion zu Anbrüllen, Fäuste ballen, Bedrohung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 21:05
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Anbrüllen, Fäuste ballen, Bedrohung

Hallo,

angenommen an einer Universität fühlt sich ein Mitarbeiter M von einer Mitarbeiterin W dumm angemacht. Daraufhin äußerst M seinen Unmut gegenüber W. Dabei brüllt M W an (sehr laut und in dichtem Abstand) und ballt hierbei seine Fäuste (wie man es automatisch macht, wenn man wirklich wütend ist, also ohne irgendeine Ausholbewegung zum Schlag).

Frage nun: Hat M hier eine Bedrohung begangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 21:23
V.I.P.
 
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AW: Anbrüllen, Fäuste ballen, Bedrohung

Zitat:
Frage nun: Hat M hier eine Bedrohung begangen?
umgangssprachlich könnte man das so bezeichnen.

der straftatbestand der bedrohung kommt hier aber nicht in frage. dazu müsste der herr mit einem verbrechen gedroht haben.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 23:30
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AW: Anbrüllen, Fäuste ballen, Bedrohung

Und wäre es möglich M für sein Verhalten Hausverbot in der Abteilung in der W arbeitet zu erteilen?

Geändert von mohammedomar (06.02.2012 um 00:35 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 00:12
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AW: Anbrüllen, Fäuste ballen, Bedrohung

Zitat:
Zitat von mohammedomar Beitrag anzeigen
Und wäre es möglich M für sein Verhalten Hausverbot in der Abteilung in der S arbeitet zu erteilen?
Hausverbot ist eine Sache, die der Inhaber des Hausrechts frei verhängen kann. Also ja, er kann Hausverbot bekommen. Aber wer ist denn nun S?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 00:36
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AW: Anbrüllen, Fäuste ballen, Bedrohung

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Hausverbot ist eine Sache, die der Inhaber des Hausrechts frei verhängen kann. Also ja, er kann Hausverbot bekommen. Aber wer ist denn nun S?
Sorry, verschrieben, ich meinte W, habe es korrigiert.
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