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alg1 anspruch nach dem studium

Dies ist eine Diskussion zu alg1 anspruch nach dem studium innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 30.07.2006, 21:50
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Red face alg1 anspruch nach dem studium

Hallo an alle,

wer kann mir weiterhelfen?

ich (nochstudent) möchte mich mit meiner freundin selbstständig machen in form einer gbr (sie hauptberuflich, ich nebenberuflich, sprich ca. 10-14h/woche), während der noch verbleibenden studienzeit (ca. 4 monate).

ich schreibe gerade meine diplomarbeit und bin zum 1.1.07 fertig.
hatte vor dem studium regulär anspruch auf alg I, da ich vor dem studium gearbeitet hatte. dies ist allerdings jetzt 5 jahre her.

nun meine fragen:

a) habe ich überhaupt noch anspruch auf alg 1 oder ist der anspruch erloschen?

b) wie sollen wir das am besten im gbr-vertrag festhalten? wäre das wie oben beschrieben sinnvoll? könnte ich auch geschäftsführer sein?

c) kann b) auswirkungen auf mein alg-anspruch I oder II (hartz IV) haben (sowohl während meiner studienzeit als auch danach, wenn ich fertig bin)?

vielen dank für eure hilfe
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