Dies ist eine Diskussion zu Akteneinsicht in Vorgänge beim Ordnungsamt/Verwaltung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Akteneinsicht in Vorgänge beim Ordnungsamt/Verwaltung Weiter angenommen, ein Restaurant wäre geschlossen worden, läge dann ein berechtigtes Interesse des Ersuchenden vor, wenn er darlegt, in dem Restaurant gegessen zu haben und er um seine Gesundheit fürchtet. *) Vielleicht ist Akteneinsicht nicht der richtige Terminus. Aber es sind ja schließlich die Akten, die über den Vorgang bei der Behörde geführt werden. Gibt es nicht (in Anlehnung an den Freedom Of Information Act in den Vereinigten Staaten bei uns etwas ähnliches?) Geändert von Krischu (31.05.2012 um 18:36 Uhr). Grund: Ergänzung hinzugefügt |
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| AW: Akteneinsicht in Vorgänge beim Ordnungsamt/Verwaltung Zitat:
Bei aktuen Beschwerden sollten Notarzt bzw. helfende Vollzugsbeamte sehr rasch Akteneinsicht bekommen bzw. erwirken können. Bei einer längerfristig denkbaren und bislang latenten Beeinträchtigung sollte man bei hinreichendem Verdacht ein Verfahren einleiten. Ich verstehe den Wunsch nach Information auch ohne RA. Sehe aber keine Möglichkeit. Unsere Daten sind nicht frei, was seine Vor- und Nachteile hat.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Akteneinsicht in Vorgänge beim Ordnungsamt/Verwaltung Ich frage mich trotzdem, ob es nicht einen graduellen Unterschied zwischen Akten bei einer Justizbehörde in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren und dem Schließungsbeschluß über ein Restaurant gibt. Wenn die Antwort der Behörde nämlich lautet: " Sehr geehrte XXXXX, aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir nur dann eine Auskunft erteilen, wenn ein begründetes Interesse an der Auskunft dargelegt wurde. Anhand Ihrer E-Mail kann ich ein solches leider nicht erkennen." Ich lese daraus, daß es andere "begründete Interessen" geben könnte, die zur Herausgabe der Informationen führen. Beispielsweise Informationsrecht der Öffentlichkeit, Presse etc.? Geändert von Krischu (01.06.2012 um 13:01 Uhr). |
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| AW: Akteneinsicht in Vorgänge beim Ordnungsamt/Verwaltung Zitat:
Es kann sein, dass die Behörde das Interesse zu Unrecht nicht anerkennt, dass es unzureichend dargelegt wurde oder dass es widerlegbar ist und womöglich mit § oder gar Urteilen. Das ist eine Interessenabwägung. Werden die Interessen des Restaurants verletzt und es geht pleite, so kann Schadensersatz für unberechtigte Herausgabe verlangt werden. Das ist nicht im Interesse der Allgemeinheit. Und natürlich auch nicht, dass der Kunde vermeidbaren Schaden erleidet bei Verweigerung der Info. OT: Nach meiner Erfahrung kann es auch gelegentlich die Interessen von Behördenmitarbeitern verletzen, wenn sie etwas tun müssen. Es gibt viele Fleißige und Hilfsbereite, es findet sich aber auch anderes: "Bitte nutzen Sie nicht die Emailadresse Ihrer persönlichen Betreuerin, sondern die kostenpflichtige allgemeine Hotline. Ihre persönliche Betreuerin bekommt soooo viele Emails schon und muss die alle bearbeiten...". Diese Agentur ist offensichtlich nicht für Arbeit zuständig und mehr kann und will K dazu nicht sagen!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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