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AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Dies ist eine Diskussion zu AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 21:48
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Post AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Hallo Forum,

folgendes Szenario: Eine Arbeitnehmerin hat einen befristeten Arbeitsvertrag und verfällt leider die letzten 6 Wochen vom Arbeitsverhältnis in Krankengeld. Die Krankenkasse hat Krankengeld solange Bedarf besteht, bewilligt.

Das Arbeitsverhältnis ist nun seit einem Monat vorbei und der ehemalige Arbeitgeber hat die Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld für die Krankenkasse immer noch nicht rausgeschickt. Ohne diese wird aber das Krankengeld nicht ausgezahlt.

Gibt es Fristen die der ehemalige Arbeitgeber für das Ausfüllen und Absenden der Verdienstbescheinigung einzuhalten hat?

Vielen Dank für Eure Meinungen!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 22:43
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AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Auf die Schnelle finde ich da kein Gesetz und glaube auch nicht, dass es da mehr als eine "-Ordnung" gibt.
Aber:
1) Ich gehe davon aus, dass der AG überhaupt verpflichtet ist, dies zu tun. Da das Formular nicht sonderlich schwierig ist und alle Zahlen ja schon vorliegen, muss sowas innerhalb von 2 Wochen bei der Kasse sein können. Dann kann man ihm für später schon einmal eine Schadenersatzforderung über das eventuell endehende Geld ankündigen.
2) §47 SGB5 enthält einige interessante Informationen. In Absatz (2) steht zwischen vielem weiteren Text:
Zitat:
Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Das Ergebnis ist mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch sieben zu teilen. Ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen oder ist eine Berechnung des Regelentgelts nach den Sätzen 1 und 2 nicht möglich, gilt der dreißigste Teil des im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielten und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderten Arbeitsentgelts als Regelentgelt. Wenn mit einer Arbeitsleistung Arbeitsentgelt erzielt wird, das für Zeiten einer Freistellung vor oder nach dieser Arbeitsleistung fällig wird (Wertguthaben nach § 7b des Vierten Buches), ist für die Berechnung des Regelentgelts das im Bemessungszeitraum der Beitragsberechnung zugrundeliegende und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt maßgebend; Wertguthaben, die nicht gemäß einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendet werden (§ 23b Abs. 2 des Vierten Buches), bleiben außer Betracht. Bei der Anwendung des Satzes 1 gilt als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit die Arbeitszeit, die dem gezahlten Arbeitsentgelt entspricht. Für die Berechnung des Regelentgelts ist der dreihundertsechzigste Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts, das in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nach § 23a des Vierten Buches der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat, dem nach Satz 1 bis 5 berechneten Arbeitsentgelt hinzuzurechnen.
Demnach kann die Krankenkasse auch zumindest vorläufig und unter Rückforderungsvorbehalt etwas bedingt brauchbares ausrechnen und zahlen. Kann aber sein, dass dem Sachbearbeiter für diesen einzigartigen Spezialfall die Handlungsanweisungen fehlen.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 23:05
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AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Ich bin mir nicht so sicher, ob der AG hier überhaupt noch eine Verdienstbescheinigung abgeben muss, da der Anspruch auf Krankengeld erst an dem Tag entstanden ist, als die AN offiziell arbeitslos war.

Möglicherweise muss hier schon die Bundesagentur für Arbeit über die Höhe des Arbeitslosengeldes informieren, damit das Krankegeld berechnet werden kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 23:15
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AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Zitat:
Zitat von Kerzenlicht Beitrag anzeigen
..., da der Anspruch auf Krankengeld erst an dem Tag entstanden ist, als die AN offiziell arbeitslos war.
Hab ich da schon wieder was falsch verstanden? Oben steht:
Zitat:
Zitat von Montese Beitrag anzeigen
Eine Arbeitnehmerin hat einen befristeten Arbeitsvertrag und verfällt leider die letzten 6 Wochen vom Arbeitsverhältnis in Krankengeld.
heißt für mich, sie ist seit 12 Wochen vor Vertragsende AU.

Trotzdem:
Die Kasse muss auch auf Basis einer alten Lohnabrechnung vorläufig ausrechnen können. Die korrekte Bescheinigung einzutreiben, kann nicht Sache des kranken AN sein, darum muss sich die Kasse selbst kümmern können.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 23:23
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AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
heißt für mich, sie ist seit 12 Wochen vor Vertragsende AU..
Nein, das heißt es wohl nicht. Die letzten sechs Wochen, heißt wohl die letzten sechs Wochen des Arbeitsverhältnisses. Ist auch bei befristeten Arbeitsverträgen nicht so selten....

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Trotzdem:
Die Kasse muss auch auf Basis einer alten Lohnabrechnung vorläufig ausrechnen können. Die korrekte Bescheinigung einzutreiben, kann nicht Sache des kranken AN sein, darum muss sich die Kasse selbst kümmern können.
Das ist mir eben nicht so ganz klar, wer nun was beibringen muss. Die AN hat sich ja wohl zumindest schon erkundigt, ob ihr während der Arbeitslosigkeit noch Krankengeld zusteht. Insofern gehe ich davon aus, dass sie sich hoffentlich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hat und dann müsste ja eigentlich, wenn sie zuständig ist, die Agentur für Arbeit tätig werden.

Der AG hat doch mit der Krankheit jetzt mE nichts mehr zu tun.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 23:50
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AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Ich lese die letzten 6 Wochen vom Arbeitsverhältnis und dann weiter ins Krankengeld gefallen. Dazwischen liegen gemeinhin noch die 6 Wochen mit Entgeltfortzahlung.

Der Satz ist aber wirklich auch anders deutbar.


Zitat:
Zitat von Kerzenlicht Beitrag anzeigen
Das ist mir eben nicht so ganz klar, wer nun was beibringen muss. Die AN hat sich ja wohl zumindest schon erkundigt, ob ihr während der Arbeitslosigkeit noch Krankengeld zusteht. Insofern gehe ich davon aus, dass sie sich hoffentlich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hat und dann müsste ja eigentlich, wenn sie zuständig ist, die Agentur für Arbeit tätig werden.
Mal völlig unjuristisch und laienhaft betrachtet, ist es eigentlich sonnenklar. Die ANin könnte so krank sein, dass sie gar nicht in der Lage ist, zu begreifen, was sie tun soll und/oder dass sie die erforderlichen Wege nicht zurücklegen kann.
Bei der Kasse arbeiten (zumindest theoretisch) Menschen, die nicht AU sind, also im Vollbesitz ihrer Fähigkeiten. Die haben auch ihre Regeln für alles, die ANin nicht. Natürlich sind die völlig überlastet wie jede andere öffentliche Stelle. Die ANin hat durch Einreichen des Krankengeldantrags ihren Anspruch angemeldet. Wenn sie durch Beibringen irgendwelcher Bescheinigungen die Arbeit der Kasse beschleunigen kann, ist's gut, wenn nicht, hat sie trotzdem Anspruch auf das Geld. Die Miete zahlt sich nicht von allein und die acht hungrigen Kinder müssen auch abgefüttert werden.
Die Kassenbeiträge sind vorher auch ohne Fragen abgezogen worden, egal, ob es die ANin richtig fand oder nicht.
Kerzenlicht and Montese like this.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 23:54
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AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Du hast ja - ganz laienhaft gesprochen - recht.

Aber so arbeiten behördenähnliche Stellen ja leider meistens nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 09:13
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AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Hallo Ihr zwei,

erstmal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten!

Die Arbeitnehmerin hat sich natürlich rechtzeitig um die Arbeitslosmeldung gekümmert. Ihr wurde vom Arbeitsamt und der Krankenkasse gesagt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, bis die Arbeitnehmerin wieder genesen ist. Solange das nicht der Fall ist, soll sie Krankengeld erhalten. Wenn sie wieder gesund ist, muss sie das Arbeitslosengeld beantragen.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 09:25
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AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Zitat:
Die Arbeitnehmerin hat sich natürlich rechtzeitig um die Arbeitslosmeldung gekümmert. Ihr wurde vom Arbeitsamt und der Krankenkasse gesagt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, bis die Arbeitnehmerin wieder genesen ist. Solange das nicht der Fall ist, soll sie Krankengeld erhalten. Wenn sie wieder gesund ist, muss sie das Arbeitslosengeld beantragen.
Korrekt.

Am besten am ersten Gesundheitstag bei der Agentur für Arbeit melden. Und lieber ein bisschen später als zu früh die AU beenden.
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  #10 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 13:04
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AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse

Also, ich habe mich jetzt bezüglich der Meldefristen des AG mal "durchgewühlt".

Es ist wohl so, dass der AG aufgrund § 198 SGB V in Verbindung mit §§ 28 a) bis c) SGB IV zu einer Meldung mit der nächsten Abrechnung (würde bedeuten zu Ende Januar) spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet ist.

Es gibt auch hier http://www.kbs.de/DE/5__speziell/ver...ungen_2011.pdf

ein Dokument in dem die Meldefristen im Einzelnen - ab Seite 51 - aufgeführt sind.

Der AG scheint also in diesem Fall noch nicht im Verzug zu sein.
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