Dies ist eine Diskussion zu AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| folgendes Szenario: Eine Arbeitnehmerin hat einen befristeten Arbeitsvertrag und verfällt leider die letzten 6 Wochen vom Arbeitsverhältnis in Krankengeld. Die Krankenkasse hat Krankengeld solange Bedarf besteht, bewilligt. Das Arbeitsverhältnis ist nun seit einem Monat vorbei und der ehemalige Arbeitgeber hat die Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld für die Krankenkasse immer noch nicht rausgeschickt. Ohne diese wird aber das Krankengeld nicht ausgezahlt. Gibt es Fristen die der ehemalige Arbeitgeber für das Ausfüllen und Absenden der Verdienstbescheinigung einzuhalten hat? Vielen Dank für Eure Meinungen! |
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| AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse Auf die Schnelle finde ich da kein Gesetz und glaube auch nicht, dass es da mehr als eine "-Ordnung" gibt. Aber: 1) Ich gehe davon aus, dass der AG überhaupt verpflichtet ist, dies zu tun. Da das Formular nicht sonderlich schwierig ist und alle Zahlen ja schon vorliegen, muss sowas innerhalb von 2 Wochen bei der Kasse sein können. Dann kann man ihm für später schon einmal eine Schadenersatzforderung über das eventuell endehende Geld ankündigen. 2) §47 SGB5 enthält einige interessante Informationen. In Absatz (2) steht zwischen vielem weiteren Text: Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse Ich bin mir nicht so sicher, ob der AG hier überhaupt noch eine Verdienstbescheinigung abgeben muss, da der Anspruch auf Krankengeld erst an dem Tag entstanden ist, als die AN offiziell arbeitslos war. Möglicherweise muss hier schon die Bundesagentur für Arbeit über die Höhe des Arbeitslosengeldes informieren, damit das Krankegeld berechnet werden kann. |
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| AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse Zitat:
Zitat:
Trotzdem: Die Kasse muss auch auf Basis einer alten Lohnabrechnung vorläufig ausrechnen können. Die korrekte Bescheinigung einzutreiben, kann nicht Sache des kranken AN sein, darum muss sich die Kasse selbst kümmern können.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse Nein, das heißt es wohl nicht. Die letzten sechs Wochen, heißt wohl die letzten sechs Wochen des Arbeitsverhältnisses. Ist auch bei befristeten Arbeitsverträgen nicht so selten.... Zitat:
Der AG hat doch mit der Krankheit jetzt mE nichts mehr zu tun. |
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| AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse Ich lese die letzten 6 Wochen vom Arbeitsverhältnis und dann weiter ins Krankengeld gefallen. Dazwischen liegen gemeinhin noch die 6 Wochen mit Entgeltfortzahlung. Der Satz ist aber wirklich auch anders deutbar. Zitat:
Bei der Kasse arbeiten (zumindest theoretisch) Menschen, die nicht AU sind, also im Vollbesitz ihrer Fähigkeiten. Die haben auch ihre Regeln für alles, die ANin nicht. Natürlich sind die völlig überlastet wie jede andere öffentliche Stelle. Die ANin hat durch Einreichen des Krankengeldantrags ihren Anspruch angemeldet. Wenn sie durch Beibringen irgendwelcher Bescheinigungen die Arbeit der Kasse beschleunigen kann, ist's gut, wenn nicht, hat sie trotzdem Anspruch auf das Geld. Die Miete zahlt sich nicht von allein und die acht hungrigen Kinder müssen auch abgefüttert werden. Die Kassenbeiträge sind vorher auch ohne Fragen abgezogen worden, egal, ob es die ANin richtig fand oder nicht.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse Du hast ja - ganz laienhaft gesprochen - recht. Aber so arbeiten behördenähnliche Stellen ja leider meistens nicht. |
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| AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse Hallo Ihr zwei, erstmal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten! Die Arbeitnehmerin hat sich natürlich rechtzeitig um die Arbeitslosmeldung gekümmert. Ihr wurde vom Arbeitsamt und der Krankenkasse gesagt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, bis die Arbeitnehmerin wieder genesen ist. Solange das nicht der Fall ist, soll sie Krankengeld erhalten. Wenn sie wieder gesund ist, muss sie das Arbeitslosengeld beantragen. |
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| AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse Zitat:
Am besten am ersten Gesundheitstag bei der Agentur für Arbeit melden. Und lieber ein bisschen später als zu früh die AU beenden. |
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| AW: AG verweigert Verdienstbescheinigung für Krankenkasse Also, ich habe mich jetzt bezüglich der Meldefristen des AG mal "durchgewühlt". Es ist wohl so, dass der AG aufgrund § 198 SGB V in Verbindung mit §§ 28 a) bis c) SGB IV zu einer Meldung mit der nächsten Abrechnung (würde bedeuten zu Ende Januar) spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet ist. Es gibt auch hier http://www.kbs.de/DE/5__speziell/ver...ungen_2011.pdf ein Dokument in dem die Meldefristen im Einzelnen - ab Seite 51 - aufgeführt sind. Der AG scheint also in diesem Fall noch nicht im Verzug zu sein. |
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