Dies ist eine Diskussion zu Ärztepfusch innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ärztepfusch Kann mir jemand helfen? Gehen wir mal dafon aus jemand hat im Jahr 1988 eine Krankheit wird von einem Arzt falsch behandelt und lebt seidem mit einer 70%igen Behinderung.1988 konnte man es noch nicht beweisen aber mit der heutigen Technik könnte man es. Hätte er Anspruch auf Schmerzensgeld? |
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| AW: Ärztepfusch Zitat:
wenn der arzt nicht nach den regeln der kunst behandelt hat - dann ja. das wird man nachweisen müssen. |
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| AW: Ärztepfusch Er(angeblich hat er einen Praktikanten stechen lassen) hat X an der Wirbelsäule Punktiert. Danach war X für einige Zeit im Rollstuhl,er hat wahscheinlich den falschen Nerv getroffen. Lasst sich ja jetzt mit Mrt den Einstich beweisen. |
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| AW: Ärztepfusch hm, mag sein, dass man beweisen kann, dass der einstich falsch war. in wie weit man allerdings beweisen kann, dass er gegen die regeln der ärztlichen kunst verstoßen hat, kann ich nicht beurteilen. es reicht nicht aus, dass der stich falsch war, es muss nachgewiesen werden, dass er falsch war, weil der arzt ihn so ausgeführt hat, wie man ihn als arzt in keinem fall ausführen darf. es könnte aber auch sein, dass der arzt nach besten wissen und gewissen gestochen hat und trotzdem den falschen punkt erwischt hat. auch ärzte sind ja nicht unfehlbar. dann wird man leer ausgehen. wurde der patient denn aufgeklärt, dass ein solches risiko der lähmung besteht? |
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| AW: Ärztepfusch Der Patient war damals 9 Jahre alt und wurde mit der Rettung eingeliefert. Darf er einen Praktikanten bei soetwas stechen lassen. |
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| AW: Ärztepfusch Zitat:
Auch wennd er Patient selber so jung war, die Eltern wurden bestimmt aufgeklärt. Wenn dies dokumentiert wurde (allerdings bezweifle ich das, da es jetzt um einiges mehr wie 10 Jahre sind, die Dokumente noch vorhanden sind) gilt das als Risiko. So muss dem Behandler wirklich nachgewiesen werden das er nicht so behandelt hat wie er es hätte müssen. |
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