Dies ist eine Diskussion zu Abo- Falle innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Abo- Falle Angenommen V. hat mit U. einen Vertrag über ein Testabonnemt von zwei Wochen zu 1,99€ abgeschlossen. In den AGB formuliert U. , dass das genannte Testabonnemt bis eine Woche vor Fristende gekündigt werden muss, andernfalls verlängert es sich automatisch um weitere 6 Monate zum monatlichen Preis von 19,00€. Ist die verlängerung Ordnungsgemäß? |
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| AW: Abo- Falle Das ist mach meinem Dafürhalten keine "Abo-Falle" (da geht es ja darum, ob etwas überhaupt kostenpflichtig ist), sondern um eine relativ übliche Regelung zur Behanldung eines Testabonnemetnts. Ich halte das für nicht überraschend und auch ansonsten nicht zu beanstanden. |
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| AW: Abo- Falle War die deutliche Preiserhöhung für die Fortsetzung des Abos nur in den AGB beschrieben?
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abo- Falle Waren die AGB Vertragsbestandteil? Also war ein deutlicher Verweis auf die AGB im Vertrag enthalten UND wurden die AGB dem Abonnenten ausgehändigt bzw. waren die AGB bei Vertragsabschluss einsehbar?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Abo- Falle Das ist sehr oft bei Testabos, dass damit ein teurer Vertrag gekoppelt ist, wenn man das Testabo nicht rechtzeitig kündigt. Bei solchen Abos sind aber in der Regel die AGB immer dabei oder ein hinweis auf einen link, wo man diese nachlesen kann. Da muß man sich die auch vor Vertragsabschluss mal durch lesen. Wer ews nicht macht, hat eben Pech gehabt und bleibt auf so nen Vertrag sitzen. |
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| AW: Abo- Falle Zitat:
Dass es nicht klug ist, Vertragsbestandteile nicht zu lesen, ist ein anderes Thema (und rächt sich spätestens bei einem Ehevertrag ). Der Gesetzgeber hat hier Schutzmechanismen für den Verbraucher geschaffen, die diesen vom Unternehmer unterscheiden.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abo- Falle siehe humi und hier http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/532.html http://klawtext.blogspot.de/2011/05/...l-96-euro.html
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Abo- Falle Vielen Dank für Eure Antworten ![]() Der Hinweis auf die AGB ist im Vertrag deutlich vorhanden, aber das aus dem Testabonnement automatisch ein Vertrag Über 6 Monate wird, steht nur in eben diesen AGB. Demnach findet also § 305c BGB anwendung. Der Vertrag wurde gekündigt, allerdings sei die Kündigungsfrist überschritten. Der Vertrag hat sich also um 6 Monate zu 19,00€ mtl. verlängert. 2x 57,00€ , immer 3 Monate im Vorraus, werden also von dem Konto des Kunden abgebucht. Wie sollte man nun reagieren? |
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| AW: Abo- Falle Zitat:
Hilfreich ist immer googeln nach dem Abo-Anbieter, da kriegt man auch Hinweise über eine (Un)-Seriosität, wenn sich viele Geprellte melden.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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