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Abmahnung wegen Krankmeldung

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung wegen Krankmeldung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 11.04.2012, 15:28
sum sum ist offline
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Question Abmahnung wegen Krankmeldung

Her X ist am 5.4. unter starken Schmerzen ins Krankenhaus eingeliefert worden und konnte nur mit Mühe eine sms an einen Kollegen senden kurz bevor er sich übergeben mußte. Die Nachtricht erreichte den Arbeitgeber eine Stunde vor Arbeitsbeginn. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus hatte kein Arzt mehr geöffnet wegen einer Krankschreibung. Und dann war natürlich Feiertag und Wochenende und nochmal Feiertag Herr X konnte also erst am 10.4 wieder zum Arzt und wurde von 5.4 bis 13.4. Krankgeschrieben. Er war jedoch trotzdem schon am 9.4. und 10.4. arbeiten. Der Arbeitgeber war schon außer sich nur weil es Herrn X am 6.4. unter Schmerzmitteln "besser" ging!
Da auch Feiertags u. WE geabeitet wird und kein Arzt mehr geöffnet hatte, mußte Herr X selbst entscheiden.
Nun soll Herr X eine Abmahung bekommen, weil er nicht dem Chef persönlich bescheidgab.
Dabei hat Harr X nichteinmal einen Arbeitsvertrag!
Angeblich hätte Herr X auch eine Krankenschwester bitten können den Arbeitgeber anzurufen! ?Doch Was unterscheidet eine Krankenschwester von einem Kollegen??? Zumal man auch meist nur einen Kollegen am Telefon hat, wenn man anruft!!!

Sind Abmahnungen nicht dafür da vertragswidriges Verhalten anzuzeigen? Ist diese dann überhaupt rechtens oder sinnvoll, wenn nichteinmal ein Arbeitsvertrag existiert und der Arbeitgeber auf jedenfall eine Stunde vor Arbeitsantritt schon bescheidwußte ???
Der Arbeitgeber ist total pikiert darüber, daß die Kollegen vor ihm bescheidwußten!!! *augenrollen* Herr X ist auch noch trotz Krankschreibung arbeiten gegangen !!!
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Alt 11.04.2012, 15:37
V.I.P.
 
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AW: Abmahnung wegen Krankmeldung

Warum hat das Krankenhaus keine AUB ausgestellt?

Übrigens existiert ein Arbeitsvertrag. Ein mündlicher.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 16:04
sum sum ist offline
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AW: Abmahnung wegen Krankmeldung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Warum hat das Krankenhaus keine AUB ausgestellt?

Übrigens existiert ein Arbeitsvertrag. Ein mündlicher.
Herrn X wurde im Krankenhaus gesagt, sie dürfen angeblich keine AUB ausstellen aus rechtlichen Gründen, das dürfe angeblich nur ein niedergelassener Arzt.

Nun der AG hat behauptet, daß Herr X dafür angeblich unterschrieben hätte, dem AG persönlich bescheid zu geben, und daß dies fristlose Kündigung bedeuten würde, wenn er dies nicht täte. Aber unterschrieben hat Herr X nie für irgendwas, was zb Krankmeldungen regeln soll und die Zuwiderhandlung fristlose Kündigung bedeuten solle. Das soll angeblich im Arbeitsvertrag stehen, welcher nie unterschrieben oder ausgehändigt wurde.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 16:42
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AW: Abmahnung wegen Krankmeldung

Zitat:
Zitat von sum Beitrag anzeigen
Herrn X wurde im Krankenhaus gesagt, sie dürfen angeblich keine AUB ausstellen aus rechtlichen Gründen, das dürfe angeblich nur ein niedergelassener Arzt.
das ist Quatsch. Das Krankenhaus kann keinen "gelben Urlaubsschein" ausfüllen (denn für den muss man Vertragsarzt der KK sein), aber eine freie Bescheinigung hätte ohne weiteres ausgestellt werden können.

Lies Dir mal diesen § Satz für Satz langsam durch, der trifft nämlich auf das Problem zu: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

Zitat:
Nun der AG hat behauptet, daß Herr X dafür angeblich unterschrieben hätte, dem AG persönlich bescheid zu geben,
Ist das nachweisbar gäbe es ein Problem.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 18:27
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AW: Abmahnung wegen Krankmeldung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
das ist Quatsch. Das Krankenhaus kann keinen "gelben Urlaubsschein" ausfüllen (denn für den muss man Vertragsarzt der KK sein), aber eine freie Bescheinigung hätte ohne weiteres ausgestellt werden können.

Lies Dir mal diesen § Satz für Satz langsam durch, der trifft nämlich auf das Problem zu: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

Ist das nachweisbar gäbe es ein Problem.
Na eben "gelben Schein" hätte es gebraucht. Was ist eine freie Bescheinigung? Es gab einen Entlassungsbrief mit den Untersuchungsergebnissen und einer Empfehlung.

Ist was nachweisbar? Gäbe es was für Probleme? Es wurde definitv nichts unterschrieben!
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  #6 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 18:47
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AW: Abmahnung wegen Krankmeldung

Zitat:
Zitat von sum Beitrag anzeigen
Na eben "gelben Schein" hätte es gebraucht.
Hätte es nicht. Ausreichend ist ein Blatt Papier, auf dem steht, dass der AN nicht arbeitsfähig ist. Zwar muss das Papier einige Inhalte haben, aber es muss nicht der gelbe Schein sein.

- Hat denn der AN wenigstens vom Krankenhaus aus oder unmittelbar danach mit dem AG geredet? Wenn die Firma auch an Feiertagen arbeitet sollte auch der Chef erreichbar sein (bzw. man sollte es wenigstens versuchen).

- Es gibt auch ärztliche Notdienste an Feiertagen!

Insgesamt sehe ich hier schon ein Fehlverhalten des AN.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 23:33
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AW: Abmahnung wegen Krankmeldung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Insgesamt sehe ich hier schon ein Fehlverhalten des AN.
Da stimme ich mal jetzt nicht so grundsätzlich zu.

Der AN hat unverzüglich über seine Erkrankung informiert. Dass er nicht den Chef persönlich informiert hat, dürfte unwesentlich sein.

Der §5 EntgFG dürfte hier auch nicht ganz passen, es entspricht auch meinen praktischen Erfahrungen, dass Krankenhäuser derartige Bescheinigungen nicht ausstellen.
Wenn ich den Sachverhalt mal geringfügig abwandle und mir X als Patienten bei eingeschränktem Bewusstsein auf einer Unfall- oder Intensivstation vorstelle, wird sich dort auch niemand für derartige Dinge ernsthaft interessieren. Weder der Arzt noch der Patient.
AU-Bescheinigungen wurden immer nach Entlassung rückwirkend vom Hausarzt ausgestellt. Den Notarzt zu rufen, nur weil man so einen Schein braucht, halte ich für eine Pervertierung des Systems.

Die Abmahnung kann man aber sicher relativ gelassen hinnehmen, wenn man sich für den Fall der Fälle zumindest selbst eine eigene zutreffende Darstellung der Ereignisse aufschreibt. Ich halte es nicht für erforderlich, diese auch unbedingt dem Chef zu geben. Dass sie da ist, sollte für eventuell folgende Streitigkeiten reichen.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #8 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 09:58
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AW: Abmahnung wegen Krankmeldung

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Da stimme ich mal jetzt nicht so grundsätzlich zu.

Der AN hat unverzüglich über seine Erkrankung informiert. Dass er nicht den Chef persönlich informiert hat, dürfte unwesentlich sein.

Der §5 EntgFG dürfte hier auch nicht ganz passen, es entspricht auch meinen praktischen Erfahrungen, dass Krankenhäuser derartige Bescheinigungen nicht ausstellen.
Wenn ich den Sachverhalt mal geringfügig abwandle und mir X als Patienten bei eingeschränktem Bewusstsein auf einer Unfall- oder Intensivstation vorstelle, wird sich dort auch niemand für derartige Dinge ernsthaft interessieren. Weder der Arzt noch der Patient.
AU-Bescheinigungen wurden immer nach Entlassung rückwirkend vom Hausarzt ausgestellt. Den Notarzt zu rufen, nur weil man so einen Schein braucht, halte ich für eine Pervertierung des Systems.

Die Abmahnung kann man aber sicher relativ gelassen hinnehmen, wenn man sich für den Fall der Fälle zumindest selbst eine eigene zutreffende Darstellung der Ereignisse aufschreibt. Ich halte es nicht für erforderlich, diese auch unbedingt dem Chef zu geben. Dass sie da ist, sollte für eventuell folgende Streitigkeiten reichen.
Exakt. Offensichtlich hat motzmecker als einziger richtig gelesen. Der AN hat natürlich mit dem AG geredet am 6.4. Der AG war empört zu hören, daß es dem AN "besser" geht - unter Schmerzmitteln! Der AN schimpft, was das kostet Ersatz zu besorgen und dann gehts dem AN schon wieder "besser". Dann kündigt der AG an nochmal zurück zu rufen und kontaktiert erstmal seinen Anwalt. Dem AN war es nicht moglich die Situation zu erläutern. Der AN wähnte sich unter Druck(was die Schmerzen nicht grade minderte) , den AG nach einer stunde selbst zurück zu rufen und selbst zu entscheiden,zum regulären Dienst in 4 stunden erscheinen zu wollen, man hat ja schließlich Medikamente bekommen. Der AN durfte bis 9.4. zuhausebleiben. Ein Ersatz zu besorgen war nichtmal notig, da kein Mangel an Mitarbeitern war. Das war nur die Hysterie des AG. Aber das darf man dem AG nicht sagen, obwohl es stimmt.

Ist es sinnvoll anstatt die Abmahnung nur zu unterschreiben, denn das verlangt der AG, vor der Unterschrift noch ein "gelesen" zu setzen bzw. "gelesen aber ich widerspreche" ???
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Alt 12.04.2012, 11:17
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  #10 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 11:48
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Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
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Dann wird der AG natürlich auch nicht begeistert sein. "gelesen" oder "gelesen aber ich widerspreche" ist nicht sinnvoll???
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