Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung wegen Krankmeldung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Da auch Feiertags u. WE geabeitet wird und kein Arzt mehr geöffnet hatte, mußte Herr X selbst entscheiden. Nun soll Herr X eine Abmahung bekommen, weil er nicht dem Chef persönlich bescheidgab. Dabei hat Harr X nichteinmal einen Arbeitsvertrag! Angeblich hätte Herr X auch eine Krankenschwester bitten können den Arbeitgeber anzurufen! ?Doch Was unterscheidet eine Krankenschwester von einem Kollegen??? Zumal man auch meist nur einen Kollegen am Telefon hat, wenn man anruft!!! Sind Abmahnungen nicht dafür da vertragswidriges Verhalten anzuzeigen? Ist diese dann überhaupt rechtens oder sinnvoll, wenn nichteinmal ein Arbeitsvertrag existiert und der Arbeitgeber auf jedenfall eine Stunde vor Arbeitsantritt schon bescheidwußte ??? Der Arbeitgeber ist total pikiert darüber, daß die Kollegen vor ihm bescheidwußten!!! *augenrollen* Herr X ist auch noch trotz Krankschreibung arbeiten gegangen !!! |
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| AW: Abmahnung wegen Krankmeldung Warum hat das Krankenhaus keine AUB ausgestellt? Übrigens existiert ein Arbeitsvertrag. Ein mündlicher.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abmahnung wegen Krankmeldung Zitat:
Nun der AG hat behauptet, daß Herr X dafür angeblich unterschrieben hätte, dem AG persönlich bescheid zu geben, und daß dies fristlose Kündigung bedeuten würde, wenn er dies nicht täte. Aber unterschrieben hat Herr X nie für irgendwas, was zb Krankmeldungen regeln soll und die Zuwiderhandlung fristlose Kündigung bedeuten solle. Das soll angeblich im Arbeitsvertrag stehen, welcher nie unterschrieben oder ausgehändigt wurde. |
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| AW: Abmahnung wegen Krankmeldung Zitat:
das ist Quatsch. Das Krankenhaus kann keinen "gelben Urlaubsschein" ausfüllen (denn für den muss man Vertragsarzt der KK sein), aber eine freie Bescheinigung hätte ohne weiteres ausgestellt werden können.Lies Dir mal diesen § Satz für Satz langsam durch, der trifft nämlich auf das Problem zu: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abmahnung wegen Krankmeldung Zitat:
Ist was nachweisbar? Gäbe es was für Probleme? Es wurde definitv nichts unterschrieben! |
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| AW: Abmahnung wegen Krankmeldung Hätte es nicht. Ausreichend ist ein Blatt Papier, auf dem steht, dass der AN nicht arbeitsfähig ist. Zwar muss das Papier einige Inhalte haben, aber es muss nicht der gelbe Schein sein. - Hat denn der AN wenigstens vom Krankenhaus aus oder unmittelbar danach mit dem AG geredet? Wenn die Firma auch an Feiertagen arbeitet sollte auch der Chef erreichbar sein (bzw. man sollte es wenigstens versuchen). - Es gibt auch ärztliche Notdienste an Feiertagen! Insgesamt sehe ich hier schon ein Fehlverhalten des AN.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abmahnung wegen Krankmeldung Da stimme ich mal jetzt nicht so grundsätzlich zu. Der AN hat unverzüglich über seine Erkrankung informiert. Dass er nicht den Chef persönlich informiert hat, dürfte unwesentlich sein. Der §5 EntgFG dürfte hier auch nicht ganz passen, es entspricht auch meinen praktischen Erfahrungen, dass Krankenhäuser derartige Bescheinigungen nicht ausstellen. Wenn ich den Sachverhalt mal geringfügig abwandle und mir X als Patienten bei eingeschränktem Bewusstsein auf einer Unfall- oder Intensivstation vorstelle, wird sich dort auch niemand für derartige Dinge ernsthaft interessieren. Weder der Arzt noch der Patient. AU-Bescheinigungen wurden immer nach Entlassung rückwirkend vom Hausarzt ausgestellt. Den Notarzt zu rufen, nur weil man so einen Schein braucht, halte ich für eine Pervertierung des Systems. Die Abmahnung kann man aber sicher relativ gelassen hinnehmen, wenn man sich für den Fall der Fälle zumindest selbst eine eigene zutreffende Darstellung der Ereignisse aufschreibt. Ich halte es nicht für erforderlich, diese auch unbedingt dem Chef zu geben. Dass sie da ist, sollte für eventuell folgende Streitigkeiten reichen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Abmahnung wegen Krankmeldung Zitat:
Ist es sinnvoll anstatt die Abmahnung nur zu unterschreiben, denn das verlangt der AG, vor der Unterschrift noch ein "gelesen" zu setzen bzw. "gelesen aber ich widerspreche" ??? |
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| AW: Abmahnung wegen Krankmeldung Nichts unterschreiben.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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