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Ablehnung auf einen Hartz4-Antrag

Dies ist eine Diskussion zu Ablehnung auf einen Hartz4-Antrag innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 19.02.2011, 12:50
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Ablehnung auf einen Hartz4-Antrag

Wenn man eine Ablehnung auf einen Hartz4-Antrag bekommen hat, den man vor 2 Monaten gestellt hat, was tun? Man hatte Schulden, hatte deshalb die Kapitallebensversicherung zur Schuldentilgung gekündigt und hatte zur Zeit der Antragsstellung 9.910 EUR auf dem Konto. In Hartz4-Absage: man dürfte nur 7.200 EUR haben, haben geraten 2.000 für die Abzahlung eines Wohnungskredis zu benutzen, was gemacht wurde (mit Nachweis!). Nun ist doch die Absage da und für 2 Monate Krankenversicherung müssen auch noch selbst bezahlt werden. Wenn man Jahrgang 1962 ist, ist die Höchstgrenze dann doch laut Gesetz 9.900 EUR und dann hat man doch auch noch einen Freibetrag von einmaligen dringenden Anschaffungen von 750 EUR, dann ist man doch ganz sicher über den 9.900 EUR. Jetzt ist das Geld sowieso schon zur Hälfte weg, weil man ja leben musste und man in dieser Zeit kein Einkommen hatte. Man war durch Umschulung in Hartz4 gerutscht. Man braucht dringend kompetente Beratung, da verzweifelt!
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Alt 19.02.2011, 13:02
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AW: Ablehnung auf einen Hartz4-Antrag

1. sofort Widerspruch einreichen (damit tritt der Bescheid erstmal nicht in Kraft, Amt muss neu prüfen)
2. bei mir gibt es im Landkreis ALG-II Beratungsstellen (kostenlos),
mußt mal bei euch recherchieren,wo es auch so was gibt!
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Stichworte
ablehnung, absage, bescheid, hartz 4, widerspruch

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