Dies ist eine Diskussion zu abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz nehmem wir mal an Mister X hat ein abgemeldetes Auto bei einer Freundin in der Garage. Die Freundin benötigt nun die Garage und bittet Mister X sein abgemeldetes Auto abzuholen. Somit geschehen. Nun steht das Abgemeldete Auto vor Mister X seine Haustüre (öffentlicher Parkplatz). (nehmen wir mal an das Mister X sich mit gesetzen nicht auskennt) Spasses halber montiert Mister X sein altes Kennzeichen an sein Auto dran, ein Kennzeichen das Abgemeldetes ist und das Auto ist weiterhin geparkt auf ein öffentlichen Parkplatz. Nun geht die Geschichte weiter, Polizei hat den Autofahrer ausfindig gemacht über den Kennzeichen. Kennzeichen mitgenommen und ein Vermerk am Auto gemacht bis wann das Auto wegbewegt werden muss. Was könnte in diesem Fall passieren für Mister X ? Kosten oder Strafverfahren ? Gruss |
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| AW: abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz Ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs. |
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| AW: abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz Der § 22 StVG trifft aber m.E. nicht zu. Die Kennzeichen werden doch bei Abmeldung von den Plaketten befreit. Also ist für Jedermann sichtbar, dass es sich um ein abgemeldetes Fzg handelt. Wer oder was will mir vorschreiben, wo ich meine Kennzeichen aufzubewahren habe? |
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| AW: abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz Pasieren könnte, dass die Polizei die Karre wegbewegt und verwahrt. Das wird richtig teuer... |
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| AW: abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz Zitat:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KZMissbrauch07.php Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz Da in unserem Beispiel weder von endgültiger Abmeldung noch von einer vorübergehender Stilllegung die Rede ist, gehe ich aber auf Grund der Schilderung davon aus, dass es sich um eine vorübergehende Stilllegung handelt (Kfz wurde in der Garage zwischen geparkt). Durch dieses OLG-Urteil - obwohl es für diesen Fall m.E. nicht anwendbar ist - wird meine Meinung bestätigt, dass das Kfz mit Nummernschildern abgestellt werden durfte. Es sei denn, es gäbe einen Standortwechsel in einen anderen Zulassungsbereich (Garage - Parkplatz) Danke für diesen Oldie! ![]() Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Polizei befugt war die Kennzeichen zu entfernen. Das geht die Jungs, ohne speziellen Auftrag, nun gar nix an. Wenn ich richtig informiert bin, dann sind solche Dinge außerdem Angelegenheit des Ordnungsamtes. |
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| AW: abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz Gerade dieses längere Zwischenparken könnte ein Indiz dafür sein, dass es sich um eine Stillegung handelt.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz Zitat:
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| AW: abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz auto steht ohne gültige TÜV/AU-Plakette im öffentl verkehrsraum: Bußgeld bei versäumten Terminen laut Bußgeldkatalog: Wenn die Abgasuntersuchung um bis zu 2 Monate überschritten wird: 15 Euro Strafe Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 2 bis 4 Monate überschritten wird: 25 Euro Strafe Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 4 bis 8 Monate überschritten wird: 40 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten wird: 75 Euro Strafe und 2 Punkte in Flensburg beispiel (s. § 18) http://www.kirchberg.de/fileadmin/us...Sicherheit.pdf
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: abgemeldetes Auto auf öffentlichen Parkplatz Das "Problem" scheint mir recht einfach lösbar zu sein. Grundlage ist meines Erachtens §3 Abs.1 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Demnach dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen nur mit entsprechender Zulassung in Betrieb genommen werden. "Parken" ist Teilnahme am ruhenden Verkehr. Das Abstellen eines Kraftfahrzeugs im nicht betriebsfähigen (z.B. abgemeldet) Zustand ist keine zulässige Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums. Im übrigen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wers ganz genau lesen will, klicke bitte hier: http://www.verkehrsportal.de/verkehr...hp?output=text Gruß Klaus |
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