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§§823,826 BGB

Dies ist eine Diskussion zu §§823,826 BGB innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2012, 12:00
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Question §§823,826 BGB

Hallo und guten Tag,

angenommen, ein Nachbar ist genervt von der Katze des Eigentümers und hat diesem bereits gefühlte tausendmal gesagt, er möchte diese nicht mehr auf seinem Grundstück sehen.
Als die Katze allerdings wieder auf seinem Grundstück ist, reicht es dem Nachbarn. Er nimmt einen Stein und wirft ihn nach der Katze und trifft diese auch an der Vorderpfote. Der Eigentümer bringt die Katze schnellstmöglich zum Arzt, welcher ihm dann verdeutlicht, dass die Katze gute Chancen auf eine Genesung hat. Der Eingriff kostet allerdings 3500€ inkl. MwSt. Der Arzt bietet allerdings auch an, dass Tier von seinen Schmerzen zu erlösen und es einzuschläfern. Die Kosten belaufen sich auf 20€ zzgl. MwSt. Vor der Verletzung war der Preis der Katze 300€ inkl. MwSt. (Katze ist nicht ganz reinrassig). Der Eigentümer lässt die Operation für 3500€ durchführen und möchte nun von seinem Nachbarn die Kosten ersetzt haben. Dieser möchte die Kosten nicht zahlen. Er will nicht mehr als die 300€ bezahlen, die die Katze vorher Wert war. Und weil ihm die Vorstellung so gut gefällt, legt er das Geld für die Einschläferung gleich dazu.
Jetzt ist die Frage, oder der Nachbar dem Eigentümer zum Ersatz 3500€ verpflichtet ist?
Wie geht man da am besten vor?
§823 I BGB?
§823 II BGB i.V.m. §303 StGB?
Und ebenfalls § 826 BGB prüfen?
Was fällt euch dazu noch ein?
Danke für eure Hilfe.
Grüße,
Knoitzle
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Alt 02.03.2012, 12:08
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Beiträge: 2
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AW: §§823,826 BGB

Die Vorschriften des Tierschutzgesetztes bleiben übrigens außer Betracht.
Danke
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Stichworte
schadensersatz, schadensersatzansprüche, tierverletzung, §823 bgb, §826 bgb

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