Dies ist eine Diskussion zu §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage Ein Freund hat eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommen. Anlass: §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage. Dieser hatte mit in einer Armbanduhr versteckten Kamera, im Saunabereich Aufnahmen von nackten Saunagästen gemacht und wurde dabei erwischt. Nun hatte dieser selbst gar nicht gesehen was seine Uhr aufgezeichnet hatte. Die Uhr wurde direkt vor Ort von der Polizei eingezogen. Jetzt die Frage: Der Freund gesteht ein diese Aufnahmen gemacht zu haben, sollte dieser sich anwaltlich vertreten lassen oder erst einmal von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und abwarten ? Was könnte ihn erwarten ? |
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| AW: §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage Danke, besser ? |
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| AW: §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage Das sieht der Kriminaldienst wohl anders |
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| AW: §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage Was sollte der Freund jetzt deiner Meinung nach machen ? Sollte dieser sich anwaltlich vertreten lassen (er selbst hat keinerlei Erfahrung mit der Justiz)oder erst einmal von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und abwarten ? |
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| AW: §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage @ Terry01 Es wird wegen eines Anfangsverdacht einer Straftat ermittelt. Worunter die Polizei das führt, ist da zweitrangig, denn beurteilen kann man die Situation ja erst nach Abschluss der Ermittlungen. Da kann dann rauskommen, dass gar keine Straftat vorliegt oder zumindest keine solche nachweisbar ist. Oder aber dass es sich in Wirklichkeit um einen anderen Tatbestand als ursprünglich angenommen handelt. So könnte man hier diskutieren, ob http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html vorliegt. Dies zu bewerten ist dann die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und Trolle bitte nicht füttern ... |
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| AW: §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage Bitte nur fiktive Fälle. "Ein Freund" ist nicht fiktiv. Fiktiv wäre "Person A hat dies und das getan". |
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| AW: §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage Okay, werde es berücksichtigen und den Freund jetzt Person A nennnen |
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| AW: §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage Danke Lichtboxer, also nach meiner Recherche würde hier StGB 201 nicht greifen |
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| AW: §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage Ich schrieb ja auch § 201a mit Betonung auf das kleine Anhängsel an die Zahl. Also den Saunabereich wird man sicher als "gegen Einblick besonders geschützten Raum" definieren können, auch den Außenbereich, der ja i.d.R. mit Sichtschutzzäunen umgeben ist. Ob der höchstpersönliche Lebensbereich in einer öffentlichen Sauna verletzt wird, ist sicher fraglich, aber eindeutig ablehnen würde ich dies nicht. Im konkret beschriebenen fiktiven Fall ist m.E. der Nachweis des (bedingten) Vorsatzes der Knackpunkt. Liegt dieser nicht vor, ist auch keine Strafbarkeit gegeben. |
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| AW: §185 Stgb, Beleidigung auf sexueller Grundlage Man wird sich die Uhr sicherlich genauer ansehen und prüfen, ob die Kamera tatsächlich versehentlich aktiviert werden kann. Und wer weiß, vielleicht gibt es auch noch andere Aufnahmen oder Spuren davon auf der Uhr.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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