
01.06.2012, 09:24
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| Star Mitglied | | Registriert seit: May 2012
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| AW: Zivilrecht: Adler greift Gaul an Sollte die Formulierung der Aufgabe aber so sein wie oben beschrieben, greift §228 offensichtlich.
Gegen den Tierpfleger hätte der Tierparkbesitzer u.U ja auch Schadensersatzansprüche aus §280 I mit Arbeitsvertrag, §823 I kann man anprüfen, zusätzlich noch gegen den Reiter anprüfen und verneinen und man bekommt im schönen Gutachtenstil schon einiges zusammen |