Einem Schüler wird ein Gegenstand vom Lehrer im Unterricht weggenommen, weil ein Schulfreund mit dem Gegenstand spielt und somit den Unterricht stört, dieser Gegenstand ist Eigentum vom Vater des Schülers.
Nun fordert der Vater den Lehrer auf, dem Schüler den Gegenstand auszuhändigen, damit der Schüler, den Gegenstand dem Vater übergibt.
Der Lehrer weigert sich diesen Gegenstand an den Schüler zu übergeben, mit dem Hinweis, der Vater möge seinen Gegenstand persönlich abholen. Der Vater hat keine Zeit, den Gegenstand selber zu holen. Darüber hinaus beträgt die Wegstrecke zur Schule, 120 km.
Hinweis: Es handelt sich um keinen Gegenstand, bei dem es bedenklich wäre, es dem Kind auszuhändigen.
Nun meine Frage: Der Vater kann die Herausgabe des Gegenstandes verlangen (§ 985 BGB), kann der Vater als Eigentümer jeden beauftragen, den Gegenstand beim Besitzer abzuholen, also auch seinen Sohn … der Schüler von diesem Lehrer ist?