Einzelnen Beitrag anzeigen

  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 21:01
Kataster Kataster ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.912
95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1912 Beiträge, 148 Bewertungen)  
AW: Paket erhalten ohne Bestellung

Die Fälle, die ich erinnere, beziehen sich auf unaufgefordert zugesendete Ware und Forderungen des Versenders an den Empfänger.

Dazu: http://www.it-recht-kanzlei.de/unbes...-ware-uwg.html

Der dort zitierte §241a aud dem BGB:
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.


Demnach könnte man unbestellte Ware (nach angemessener Zeit) einfach entsorgen. Sie gehört einem nicht, sie ist keine Fundsache - weg damit.

Aber:
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war...

Wenn es ein simpler Irrläufer wäre, müsste man den aufbewahren? Nicht zumutbar über längere Zeit.

Ich hatte den Fall bei einer Bekannten und der große, wirklich große Versender konnte oder wollte keinen Retourenaufkleber schicken trotz Mail und Telefonat. Ich hatte das für die Bekannte bestellt an deren Adresse. Kam dann nichts mehr und wird irgendwann entsorgt. Bei ca. 15€ - würde ich verschmerzen.

Wahrscheinlich lassen sich viele Irrläufer auch nicht oder nur mit großem Aufwand verfolgen, vielleicht kommt da nie was nach.

X muss ja nicht rechtskundig sein und könnte das Paket vor der Tür gefunden haben. Spaßeshalber könnte man das zum Fundbüro bringen, sollen die das doch lagern. Nach einem Jahr holt man das natürlich nicht ab, sondern es wird entsorgt oder versteigert - Geld in der Gemeindekasse. Sollte dann der Irrläufer verfolgt werden und man auf die bei Annahme geleistete Unterschrift verweisen, so hat man Fotos von mangelnder Rückverfolgbarkeit und man hat es guten Glaubens zum Fundbüro gebracht und quittieren lassen.

In Zugzwang ist X nicht. Und "ewig" lagern muss man das auch nicht.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten