Folgender hypothetischer Fall:
Gegenüber von dem Haus von Mieter A befindet sich ein kleines Grundstück, welches der Stadt gehört. Das Grundstück ist so eine Art deieckiges "Füllstück" zwischen Privatgrundstück B und einer Kreuzung. Es ist ca. 2,5 Autofächen groß und ist nicht bebaut. Faktisch kann es nur als Parkplatz genutzt werden.
Mieter A und diverse andere Menschen nutzen dieses Grundstück schon seit Jahren als Parkplatz. Nun hat der Besitzer des Grundstücks B einen kleinen Geschäftskomplex mit großem Parkplatz und Tiefgarage auf seinen Grundstück errichtet. Das öffentliche Grundstück ist von dem Parkplatz durch eine große Mauer getrennt.
Nun kommt ein Mieter oder der Besitzer von Grundstück B auf die Mieter A zu und untersagt Ihnen das Parken auf dem öffentlichen Grund mit der Begründung, dass B ein Nutzungsrecht von der Stadt erhalten habe. A ärgert dies selbstverständlich, zumal der riesen Parkplatz von B immer komplett leer ist und daher das fragliche öffentliche Grundstück auch gar nicht genutzt wird.
Fragen:
1.: Wie kommt man in den Genuss einer solchen Nutzungsberechtigung? Ich vermute ich muss zum
Amtsgericht.
2.: Darf B mit dem Nutzungsrecht auch "das
Hausrecht" ausüben? Also dürfte B Autos abschleppen lassen oder darf Ihm nur niemand das Parken dort verbieten?
3.: Wie heißen die korrekten juristischen begriffe für "Nutzungsrecht auf öffentlichen Grund"? Dann könnte ich selbstständig weiter googlen. Ich finde mit diesen Begriffen leider nichts...
Vielen Vielen Dank im Voraus für die Diskussion dieses theoretischen Falles.