Mir schwirrt folgender fiktiver Fall durch den Kopf:
Student K ist an der Hochschule immatrikuliert, stellt aber schnell fest, dass er dem Studium nicht gewachsen ist.
Daraufhin geht K nicht mehr zu den Vorlesungen und sucht sich auf eigene Faust einen Ausbildungsplatz als Bürokaufmann bei einer Spedition. (ohne Kenntnis der Agentur f. Arbeit)
K wird beim Vorstellungsgespräch ein 2-wöchiges Probearbeiten angeboten. Dieses nimmt K an. Über eine Vergütung oder Fahrtkostenerstattung wird nicht gesprochen.
K arbeitet 2 Wochen lang (10Tage je 8h)bei der Spedition und erledigt (mehr oder weniger) selbstständig das Tagesgeschäft.
D.h. er legt Touren zusammen, telefoniert mit Fahrern und Kunden etc.
K arbeitet nach kurzer Einführung auch im Lager
(z.B. LKW be-/entladen, Waren verstauen etc)
Der Chef war zufrieden mit der Arbeit und sagt K den Ausbildungsplatz zu 80% zu. Später erhält K eine Absage.
Nun zu den Fragen die ich mir dabei stelle:
1. Ist 2-wöchiges "Probearbeiten"
legal oder gibt es da zeitliche Einschränkungen? Ist das Schwarzarbeit?
2. Ist der Chef verpflichtet K für die 2 Wochen Arbeit zu Entlohnen oder die Fahrtkosten zu übernehmen? Greift hier §612 BGB?
3. Ist K für den Zeitraum des Probearbeitens überhaupt versichert? Besonders für die Zeit als er im Lager arbeitete?
Würde mich sehr über eine Einschätzung von euch freuen.
Grüße
Spitz