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Alt 27.04.2012, 14:37
user234 user234 ist offline
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Exclamation Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz?

Hallo!

Mal eine frage bei folgendem Beispiel:

A ist ein Mann

A ließt eine Stellenanzeige das ein/e Mann/Frau für eine bestimmte Tätigkeit gesucht wird.

A bewirbt sich für diese Stelle. Ihm wird gesagt, dass ihr Auftraggeber eine Frau sucht. Sie bemühen sich aber den Auftraggeber dazu zu überreden, auch einen Mann einstellen zu dürfen. Sie werden sich daher umgehend melden.

A wartet eine Woche, bekommt aber keinen Rückruf... wegen er Aussage der Firma hat A einen konkreten verdacht, dass er eine absage bekommt weil er keine Frau sondern ein Mann ist- also wegen seinem Geschlecht.

Daher zeichnet A mit konkretem Verdacht diesmal das Telefongespräch auf,
er ruft die Firma an und redet erneut mit dem Zuständigen für die Stellenausschreibung. Die Firma bedauert ihm die Stelle nicht anbieten zu können, da ihr Auftraggeber eine Frau sucht.

A fragt, ob ihm die Stelle abgesagt wird, weil er keine Frau ist?
er bekommt eine klare Antwort: JA

HAT SICH A DURCH DIE TONAUFZEICHNUNG IN DIESEM FALL STRAFBAR GEMACHT?
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