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Alt 27.04.2012, 09:54
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V.I.P.
 
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AW: Spitzname im Testament

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
So lange eindeutig klar ist, wer gemeint ist und die sonstigen Formvorschriften gewahrt sind, ist das Testament gültig
dem ist nichts hinzuzufügen.

falls mich jemand in seinem testement bedenken möchte, sehr gern unter "zeiten vom juraforum".



zur unterschrift des testamentsausstellers sei hier der § 2247 (3) bgb anzumerken:

(3) Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten. Unterschreibt der Erblasser in anderer Weise und reicht diese Unterzeichnung zur Feststellung der Urheberschaft des Erblassers und der Ernstlichkeit seiner Erklärung aus, so steht eine solche Unterzeichnung der Gültigkeit des Testaments nicht entgegen.
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