
11.04.2012, 17:34
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| Boardneuling | | Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 9
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| AW: Verjährung ja/nein In Deutschland beträgt die Bewährungsfrist 3 Jahre,
In Spanien sieht dies so aus: Honorarforderungen verjähren nach 3 Jahren beginnend ab Beendigung der Erbringung der Dienstleistung.
Wie sie sehen, gibt es hier keinen Unterschied. Sie sollten der Zahlungsaufforderung nachgeben. |