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Alt 06.04.2012, 19:54
Juris2012 Juris2012 ist offline
Boardneuling
 
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Abhanden gekommene Willenserklärung

hi ,

ich hätte da mal eine Frage. Wie sieht es eigentlich aus wenn beispielsweise in einem Fall , A den B beauftragt etwas zu bestellen , dieser daraufhin eine Email verfasst an Quelle aber noch nicht abschickt , B die vollmacht jedoch widerruft mangels Vertrauen , und die email dem B abhanden kommt, weil c sie abschickt mit dem gedanken B habe vergessen diese abzuschicken.

Anspruch quelle auf kaufpreiszahlung gem. § 433 II BGB

A. § 433 II BGB ?
I. Angebot A (-)
1.)Stellvertretung durch B
a.) Zulässig
b.) Eige WE ? : - nicht abgegeben , abhanden gekommen
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