
06.04.2012, 19:54
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| Boardneuling | | Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 14
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| Abhanden gekommene Willenserklärung hi ,
ich hätte da mal eine Frage. Wie sieht es eigentlich aus wenn beispielsweise in einem Fall , A den B beauftragt etwas zu bestellen , dieser daraufhin eine Email verfasst an Quelle aber noch nicht abschickt , B die vollmacht jedoch widerruft mangels Vertrauen , und die email dem B abhanden kommt, weil c sie abschickt mit dem gedanken B habe vergessen diese abzuschicken. Anspruch quelle auf kaufpreiszahlung gem. § 433 II BGB
A. § 433 II BGB ?
I. Angebot A (-)
1.) Stellvertretung durch B
a.) Zulässig
b.) Eige WE ? : - nicht abgegeben , abhanden gekommen |