Jaja,
das Universum ist so schön
drum lasst uns in die Kneipe gehn.
Ich kann in den Sternen keine
Beleidigung erkennen,
aber Schönheit liegt im Auge des Betrachters und so ist das auch mit Beleidigungen.
Wie ein
Richter das sehen wird, liegt in den Sternen (aber mich würde überraschen, wenn er darin eine Beleidigung sieht (es sei denn, da stehen nicht nur Sterne drin)).
Man muss sich vergegenwärtigen, dass schon eine ehrenrührige Bemerkung (also ehrmindernd) schon eine Beleidigung darstellt.
Das mögliche Vorgehen ist eine Abwägungssache.
Ein Anwalt kostet Geld (die müssen ja auch leben).
Ob sich das bei einer geringen Geldstrafe lohnt möchte ich bezweifeln.
Ich würde das ganze daher einfach laufen lassen.
Die Chancen, dass tatsächlich etwas daraus wird, sehe ich eher ausgeglichen. Wenn der Richter humorlos ist, könnte unter Umständen eine ordentliche Geldstrafe fällig werden.