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Alt 21.03.2012, 13:41
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V.I.P.
 
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AW: Muss der Vermieter einen Fernsehanschluss bereitstellen?

Zitat:
Was hat der Mieter gegenüber dem Vermieter für Ansprüche bzw was muss der Vermieter an Kosten übernehmen????
sofern kein satelitenfernsehen vertraglich vereinbart war, muss der vermieter nichts tun und der mieter hat keine ansprüche.

es gibt keine verpflichtung fernsehanschluss zur verfügung zu stellen. dem mieter empfielt sich eine zimmerantenne und dvbt-fernsehen (oder man legt ein kabel selber.)
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