Hallo,
mal angenommen:
Person A (z.B. Kfz-Mechaniker) wird durch einen nicht verschuldeten VU mit dem Motorrad verletzt und ist zu 100% nicht Schuld.
A erleidet zahlreiche Knochenbrüche an Hüfte, Bein und Fuß.
Person A geht zu Anwalt X1.
Es hat Monate gedauert, bis A wieder laufen konnte.
Anwalt X1 hat z.B. 30.000€
Schmerzensgeld von der Versicherung geltend machen können.
X1 rät zu einer
Klage wegen eines Haushaltsführungsschadens.
A willigt zu => Klage abgewiesen.
A kann nicht mehr als Kfz-Mechaniker arbeiten, macht ein Fachabi und begintt ein Studium.
Es vergeht eine Weile...
Person A hat mittlerweile eine Freundin.
Intim funktioniert es nicht so gut, da A ein Taubheitsgefühl in einer dafür wichtigen Gegend hat.
Die Freundin von A drängt, bis dieser endlich zum Arzt geht.
Urologe -> Neurologe = Schädigung eines wichtigen Nerves, Unfallfolge.
Neurologe rät zum MRT, um andere Ursachen auszuschließen.
MRT bestätigt die Nervenschädigung, aber es stellt sich heraus, dass die Hüfte von A "voll-schrott" ist.
=> künstl. Hüftgelenk.
A hat dauerhaft Schmerzen und nimmt dagegen Medikamente.
Beginnende Arthrose in Knie und Sprunggelenk.
A sucht sich einen neuen Anwalt: X2
Hüfte wurde erneuert.
A hat immer noch Schmerzen, sie werden schlimmer. Er nimmt Schmerzmedikamente aus der Gruppe der Opiate, damit er den Tag übersteht.
A musste Urlaubssemester einlegen, da Hüfte und Reha.
A leidet an posttraumatischer Belastungsstörung.
X2 schaltet einen Rehadienst ein.
Dieser kümmert sich um eine stationäre Traumatherapie.
Es waren mittlerweile WEITERE Urlaubssemester nötig.
A hat Schwierigkeiten in allen Lebenslagen, Gedächtnisstörungen, Schmerzen, Schlafprobleme und und und.
Wegen der Urlaubssemester gab es Probleme mit dem
BAföG.
Der Anwalt hat über z.B. gut zwei Jahre "Überbrückungszahlungen" von gesamt z.B. 26.000€ geltend machen können.
Ärzte von A bestätigen mittlerweile eine Berufs- sowie
Erwerbsunfähigkeit.
Anwalt X2 verhandelt mit der Versicherung um z.B. 1200€ monatlichen Unterstützung für das Studium.
Person A leidet weiterhin jeden Tag an Schmerzen, an den Folgen der posttraumatischen Belastungsstörung, an der depressiven Phase und und und.
(Probleme mit dem Ein- und Aussteigen in das Auto, Probleme mit dem Bett, Schreibtisch usw kommen auch noch hinzu)
Person A will Entschädigung für die Hüfte, die Schmerzen, die Sexualität und dafür, dass er kein Sport mehr machen kann, dass er seinen erlernten Beruf, den er geliebt hat, nicht mehr ausüben kann, dass er jeden Tag an den
Unfall erinnert wird, da ihn die Folgen quälen.
A entstehen regelmäßig Kosten, da er zur Physiotherapie, zum weit entfernten Psychologen und regelmäßig zu Ärzten fahren muss.
Jetzt kommts:
mal angenommen Person A sagt zu seinem Anwalt X2, dass er Entschädigung geltend machen soll.
X2 sagt, wir können jetzt nur "rum-eiern" und hoffen, dass die Versicherung die monatliche Unterstützung übernimmt.
Alles hänge davon ab, ob A das Studium schafft oder nicht.
Man könne nur etwas fordern, wenn A im Studium versagt.
Besteht er das Studium, gäbe es einen Abschluss und man könne evtl. noch was raus schlagen.
(Person A kann momentan nichts anderes als das Studium machen)
=> finanziell gesehen, müsste A versagen????
X2 hat nebenbei noch erwähnt, dass er keine Lust darauf hat, sich alle 2-3 Wochen sich mit A zu treffen um dann bei der Versicherung wieder 1-2 tsd. € zu fordern, den Aufwand würde ihm keiner zahlen, denn die Honorartabelle gäbe das nicht her.
Person A ist sauer, voller Wut und jeden Tag leidet er unter den Folgen und will ENTSCHÄDIGUNG!
Und nicht nur 5000€
Was sollte A machen? Wieviel steht A zu? Was glaubt Ihr, wäre die gerechte Höhe eines Schmerzensgeldes? Soll A X2 vertrauen?
Diese angenommene Geschichte beschäftigt mich schon mehrere Wochen! Über Antworten wäre ich sehr dankbar.