
14.03.2012, 11:02
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| Boardneuling | | Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 8
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| AW: Zahlungsverkehr Kredittransaktionen nun der kartenausgeber trägt doch das verfahrensimmanente missbrauchsrisiko. wieso soll da das vertragsunternehmen haften? ich verstehe das nicht ganz. im gegenteil müsste nicht das vertragsunternehmen einen zahlungsanspruch gegenüber dem kartenausgeber in solchen missbrauchsfällen haben? das vertragsunternehmen hat doch die sorgfaltspflichten eingehalten, dies mal angenommen. |