
18.02.2012, 06:41
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| Diebstahl deutsche staatsbürgerschaft 2010 began x einen diebstahl unter 50 euro.
Spâter hat x einen brief von der staatsanwaltschaft erhalten .. da steht ...
von x strafrechtlichen verfolgung wegen der oben genannten straftat hat y gemäß § 45 absatz 1 des jugendgerichtsgesetztes abgesehen, weil x schuld als geringer anzusehen ist und y davon ausgehe, dass x durch das bisherihge verfahren ausreichen beleht und gewarnt worden ist....
nun will sich x bei der deutschen staatsangerhörigkeit anmelden die frage ist würde x dadurch probleme bekommen und wird es überhaupt in dem führungszeugnis stehen. |