
08.01.2012, 15:34
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1.636
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| AW: Klage gegen Aufhebungsvertrag Videoüberwachung, die vom BR abgesegnet wurde, ist nicht mehr heimlich. Im Gegenteil, sie ist zwischen AG und BR (als Vertreter aller AN) als erlaubtes Mittel - z.B. als Schutz vor Diebstahl - geregelt.
Ein RA sollte beurteilen können, ob sich die Anfechtung des Vertrages hier lohnt oder ob nicht der AN mit diesem Vertrag deutlich besser dasteht als mit einer - wie es jetzt aussieht - berechtigten, fristlosen Kündigung. |