
20.11.2011, 16:47
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| V.I.P. | | Registriert seit: Oct 2010 Ort: Südostneufünfland Alter: 49
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| AW: Tür aufgrund von Falschaussage durch SEK aufgebrochen - wer zahlt die Tür? Mal so als bekennender juristischer Vollblutlaie würde ich festlegen wollen:
Die Hausverwaltung bzw. der Vermieter hat sofort und ohne Vorkasse eine neue Tür einsetzen zu lassen. Die Rechnung dafür ist erst einmal von der Staatsmacht zu begleichen. Sollte es sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass A ein übler abgefeimter Schurke ist, so dass das SEK unbedingt eingesetzt werden musste, kann man dem A dann auch die Kosten für die Tür mit auf die Rechnung setzen. Ergeben die weiteren Ermittlungen, dass die A belastende falsche Aussage bewusst gemacht wurde, sollte sich hoffentlich ein Paragraf finden, der erlaubt, den Urheber zur Kasse zu bitten. Andernfalls bleibt halt der Staat in Vertretung der Steuerzahler auf der Rechnung sitzen.
Ich würde aber auch noch festlegen wollen, dass irgendjemand dafür sorgen muss, dass As Wohnung bis zum Einsetzen einer neuen Tür nicht von jedermann betreten werden kann. So rein gefühlsmäßig wäre dafür doch nun eigentlich auch die Staatsmacht verantwortlich. Die dürfte aber sicher mit solch komplexen Aufgaben hoffnungslos überfordert sein. Aber wer macht's dann?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |