
16.05.2011, 10:34
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2007 Alter: 45
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| AW: Geld nach Vergleich Zitat:
Zitat von Carmelitta Wäre das schlimm wenn ein wohlwollendes Zeugnis ausgestellt werden würde ? | Das Zeugnis muss heutzutage wohlwollend sein. Im Streitfall muss der AG nachweisen, dass sein zeugnis nicht überdurchschnittlich wohlwollend war.
Ärgerlich für den AG, aber dieser AN hat mit dem Job abgeschlossen und will herauskitzeln, was geht. Wie gesagt: der Vergleich wurde doch hoffentlich mit einem Anwalt abgeschlossen, den sollte man befragen, ob man lieber nachgibt oder erneut streitet.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler
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