Einzelnen Beitrag anzeigen

  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 09:42
hera hera ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 3.765
97% positive Bewertungen (3765 Beiträge, 393 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3765 Beiträge, 393 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3765 Beiträge, 393 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3765 Beiträge, 393 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3765 Beiträge, 393 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3765 Beiträge, 393 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3765 Beiträge, 393 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3765 Beiträge, 393 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3765 Beiträge, 393 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3765 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Geld nach Vergleich

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Dann sollte man sich die Konditionen des Vergleichs genau ansehen, beispielsweise auch, ob dort ein "wohlwollendes Zeugnis" vereinbart wurde.

Übrigens (OT): ein AG, der durch einen Monatslohn des AN in dei Insolvenz getrieben wird, hat ein echtes Problem.
..naja, es steht ja nix davon da, wie lange krank gefeiert wurde und wer das krankengeld bezahlt hat - bzw. welche kosten durch den (längeren?)ausfall des AN entstanden sind
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten