
11.05.2011, 10:29
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| AW: Kontoauszüge als Beweis ausreichend? Zitat:
Zitat von charles0308 Sollten A und B gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet haben, haften beide gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch für den Mietzins.
Nachweisbare interne Regelungen zwischen den Mietern A und B können zu entsprechenden Ausgleichsforderungen untereinander führen. | Welche Mittel gelten als Nachweise? Mündliche Vereinbarungen werden wahrscheinlich nicht ausreichen, oder? |