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Alt 11.05.2011, 10:29
no_abbandono no_abbandono ist offline
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AW: Kontoauszüge als Beweis ausreichend?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Sollten A und B gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet haben, haften beide gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch für den Mietzins.

Nachweisbare interne Regelungen zwischen den Mietern A und B können zu entsprechenden Ausgleichsforderungen untereinander führen.
Welche Mittel gelten als Nachweise? Mündliche Vereinbarungen werden wahrscheinlich nicht ausreichen, oder?
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