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Alt 29.04.2011, 21:39
motzmecker motzmecker ist offline
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AW: Ab wann wird Polizeischikane beweisbar?

Welche Aussichten sollte es haben, wenn sich ein einzelner Autofahrer (von angenommenerweise 25 kontrollierten) über die Behandlung durch sonst unbescholtene Polizisten beklagt?
Die auch noch alle gegenseitig bezeugen können, dass das Verhalten des Beschwerdeführers eben zu besonderem Verdacht Anlass gab?
Wobei der Beschwerdeführer keine Zeugen oder sonstige Bestätigungen für seine Behauptungen beibringen kann?

Dass einzige, was ihm was nützen könnte, wäre die Überlegung, ob er möglicherweise doch in irgendeiner Weise selbst die beklagte übergründliche Untersuchung provoziert hat, um daraus Schlussfolgerungen für sein künftiges Verhalten bei ähnlichen Gelegenheiten abzuleiten.

Ansonsten sollte er die Sache eben Einfach schnellstmöglich vergessen.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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