
03.12.2005, 17:50
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2005 Ort: NRW
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| AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage Zitat: |
Zitat von yxcv Wenn ich die Argumentation der GEZ, bzw. der dahinter stehenden Institutionen, richtig verstanden habe, sollen Computer mit Internetzugang gebührenpflichtig werden, da mit ihnen Programme des öffentlich rechtlichen Rundfunks empfangen werden können, da diese jetzt im Internet gesendet werden.
Wenn man einen Fernseher kauft, so will man damit fernsehen. Kauft man ein Radio, so will man damit Radio hören. Abgesehen von vielleicht Viedeospielen fällt mir nichts ein, was man sonst mit diesen Geräten machen sollte. Der primäre Zweck ist der Empfang von Fernsehen und Radio. Deshalb kann ich es nachvollziehen, dass für diese Geräte Gebühren erhoben werden sollen.
Kauft man allerdings einen Computer und einen Internetzugang, so ist in 99% der Fälle der Empfang von Fernsehen und Radio nicht der primäre Zweck sondern man nimmt diese neue Möglichkeit zwangsläufig in Kauf.
Wie kann denn das sein, dass man mit der obigen Begründung in der Bundesrepublik Deutschland Rundfunkgebühren eintreiben will, für Geräte deren primärer Zweck nicht der Empfang von Rundfunk ist? Warum muss denn alles im Internet gesendet werden? Es zwingt die Sender doch niemand dazu, ohne ging es doch bis jetzt auch.
Da ich kein Jurist bin, würde ich es sehr begrüßen wenn jamand der sich mit den entsprechenden Gesetzen auskennt die Chance einer so beründeten Klage bei dem zuständigen Gericht abwägen bzw. erläutern könnte. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass viele Bürger und Unternehmen, auf die sonst höhrer Kosten zukämen, diese Vorhaben ( auch finanziell ) unterstützen würden. | Sie haben mit Ihren beiden Argumenten den Nagel auf den Kopf getroffen.
Denn die Art der Übermittlung von Informationen unterscheidet den Rundfunk von der Presse und sonstigen Formen der Meinungsäußerung. Rundfunk ist verkürzt gesagt, die Übermittlung von Informationen mittels elektromagnetischer Wellen!
Und jetzt das Beispiel: Wenn die Rundfunkanstalten auf die Idee kämen nunmehr Zeitungen herauszugeben, dann läge eindeutig kein Rundfunk, sondern Pressearbeit vor. Und genauso liegt es im Fall des Internet. Die Übermittlung erfolgt nicht zwangsläufig per elektromagnetischer Wellen, ergo liegt kein Rundfunk vor, so dass die Gebühr eindeutig verfassungswidrig sein dürfte, da sie nicht dem Zweck der Sicherstellung einer ausgewogenen und neutralen Rundfunklandschaft dient. |