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Alt 25.02.2011, 19:58
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V.I.P.
 
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AW: Vetrag zustande gekommen oder nicht ?

Zitat:
Zitat von JuraDummchen Beitrag anzeigen
Angenommen der Anbieter Z bietet im Internet eine Ware x zum Preis y an. Der/die Käufer O nimmt /nehmen dieses Angebot an und geben eine Bestellung ab, Zahlart KK. Der Anbieter T bestaetigt den Eingang der Bestellung...
was denn nun? wer hat hier ne aufforderung zur bestellung gemacht Z oder T...?

sicher, dass es nur eine bestellung war oder war es bereits die annahme eines angebots, so wie das zb. bei omazon läuft?

Zitat:
Wenn der Anbieter Z allerdings im gleichen Zeitraum oder auch etwas spaeter die KK des/der potentiellen Kaeufer(s) mit dem vollen Betrag (aus dem urspruenglichen Angebot) belastet - ist dies dann nicht mit der Annahme des Angebotes gleichzusetzen...
nein. das kann ein technisches versehen gewesen sein. daraus erwächst nur der anspruch auf gutschrift.
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