Verzeihung: Könnte ein Mod das bitte noch ins richtige Forum schieben - finde natraeglich die Option nicht.
Hallo Gemeinde, könnte Ihr einmal eure subjektive Einschaetzung des folgenden, fiktiven Falles zum besten geben:
Angenommen der Anbieter Z bietet im Internet eine Ware x zum Preis y an. Der/die Käufer O nimmt /nehmen dieses Angebot an und geben eine Bestellung ab, Zahlart KK. Der Anbieter Z bestaetigt den Eingang der Bestellung, weist aber darauf hin das mit der Bestaetigung noch kein
Vertrag zustande gekommen sei, dies erfolge erst mit der Auftragsbestatigung, spaetestens mit der Auslieferung.
Nach 36 Stunden versendet Anbieter Z einen Storno zu dem/den Kaufer(n) O, er teilt mit das er das (Kauf)angebot nicht annimmt und damit auch kein rechtsgueltiger Vetrag zustande gekommen sei.
Rein subjektiv nichts zu beanstanden, oder ?
Wenn der Anbieter Z allerdings im gleichen Zeitraum oder auch etwas spaeter die KK des/der potentiellen Kaeufer(s) mit dem vollen Betrag (aus dem urspruenglichen Angebot) belastet - ist dies dann nicht mit der Annahme des Angebotes gleichzusetzen, schliesslich erfuellt der/die Kaeufer (O) seinen/ihren Teil des Vetrages und hat/haben einen entsprechenden finanziellen Verlust (der durch die Lieferung der Ware ausgegelichen werden soll). Sollte in einem solchen fiktiven Fall - trotz der Stornomitteilung - der Anbieter Z nicht verpflichtet sein die Ware zu genau dem Betrag zu liefern ?
Vielen Dank fuer eurer Einschaetzung