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Alt 23.01.2011, 00:43
Tangam Tangam ist offline
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Rettung von Beiträgen

Ein A liest in einem Fragenportal B mit. Viele Fragen werden von B aber wieder gelöscht, insbesondere die interessanten, wie A findet. Unter den Fragen und Antworten sind auch solche des A.

A beginnt, gute Artikel auf seinem Rechner zu speichern. Nun hat A die Idee, diese in seinem Blog jedem zur Verfügung zu stellen.

Kann man bei Zweizeilern als Fragen von urheberrechtlich gesch. Text sprechen?

Kann man bei Zweizeilern als Antworten von urheberrechtlich gesch. Text sprechen?

Was ist das schlimmste das A passieren kann?

Darf A auf seinem Blog Werbung schalten?
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Die Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Ausspruch der Kündigung befriedigt wird.
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