
13.01.2011, 19:33
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2006 Ort: Braunschweig Alter: 52
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| AW: Wann verjährt ein gerichtlicher Mahnbescheid bei dem man Widerspruch eingelegt hat? Die gestzliche Verjährungsfrist des Anspruchs beträgt im vorliegenden Fall drei Jahre (§ 195 BGB).
Die Verjährung wird mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese Hemmung der Verjährung beträgt sechs Monate (§ 204 Abs. 2 BGB). Danach läuft die Verjährungsfrist für den Anspruch weiter.
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