
02.01.2011, 17:56
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2010
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| AW: Taxifahrt nicht bezahlt Zitat:
Zitat von micronetic Der Betrag wurde also bezahlt und es besteht keine Anzeige vom Taxifahrer nur machte der Spruch des Polizisten den Kunden stutzig als dieser behauptete, dass es eine Anzeige wegen Betruges geben würde. | Diese Anzeige kann die Polizei von sich aus einleiten, dafür bedarf es keiner Anzeige des Taxifahrers.
Wenn es diese zweite Person gab und sie auch bereit ist auszusagen das verabredet war, dass sie die Fahrt bezahlt, dann sehe ich keinen Betrug. Was der StA glaubt ist natürlich eine andere Sache
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Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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