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50km/h zu schnell innerhalb d.g.O.

Dies ist eine Diskussion zu 50km/h zu schnell innerhalb d.g.O. innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2012, 18:17
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50km/h zu schnell innerhalb d.g.O.

Hallo an alle Nutzer :-)
Angenommen:
Fahrer A überschreitet die Geschwindigkeit um 49 Km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Das Anhörungsbescheid, mit dem Foto, lehnt er ab und behaupter sein Bruder (B) (keine Zwillinge) wäre das gewesen. Inzwischen kommt ein Schreiben von der Polizei mit einer Vorladung. Diese wird nicht wahrgenommen(mit rechtzeitiger Absage). Das Verfahren wird ja eingestellt und ein Neues eröffnet, auf den (B).
Nun müsste B eine schriftliche erklärung abgeben, er sei es gewesen.
Wenn der Fahrer A jetzt alles zurücknimmt und seine Strafe bekommt, wie würde Sie aussehen, bezüglich einer falschen Aussage?
Was bekommt B für eine Strafe, wenn überhaupt, da er nichts gesagt und nichts geschrieben hat bis dahin?
Die Tatzeit ist der 01.01.2012
Der Anhörungsbogen Fahrer A kamm am 01.03.2012
Der Anhörungsbogen Bruder (B) kamm am 01.04.2012
Wann würde evtl. was verjähren?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2012, 18:32
V.I.P.
 
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AW: 50km/h zu schnell innerhalb d.g.O.

Zitat:
Zitat von region95 Beitrag anzeigen
[B]Wenn der Fahrer A jetzt alles zurücknimmt und seine Strafe bekommt, wie würde Sie aussehen, bezüglich einer falschen Aussage?
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe, guck in § 164 Abs. 2 StGB.


Zitat:
Was bekommt B für eine Strafe, wenn überhaupt, da er nichts gesagt und nichts geschrieben hat bis dahin?
Keine.

Zitat:
Wann würde evtl. was verjähren?
2017.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2012, 18:43
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AW: 50km/h zu schnell innerhalb d.g.O.

sind jemandem ähnliche fälle bekannt oder was würde man bei einem nichtvorbestraften meinen? bewährung oder auf jeden Fall Freiheitsstrafe?
Wonach richtet sich die Höhe der Geldstrafe?
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