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Alt 02.07.2005, 19:10
Atlantis Atlantis ist offline
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

Zitat:
Zitat von AM35
Dazu wurde schon mal etwas schönes verfasst.

Der Besitz eines Rundfunkgerätes, egal ob zum Empfang bereit oder nicht, stellt Privatbesitz dar, auf welchen eine dritte Person keinen Zugriff haben könnte.
Kann also unmöglich eine Gebühr darauf erheben, da keine beliehene Sache!
Ferner gehört das Empfangen von Rundfunkwellen zu den freien Gütern, ebenso wie Luft.

Der "Rundfunkgebührenstaatsvertrag" ist somit von Anfang an nichtig!

Es kann keine Missverständnisse über einen offengelegten Betrug geben.

Ein Privat erworbenes Rundfunkgerät, welches durch einen Kaufvertrag, nicht durch ein Mietvertrag, rechtlich durch eine zweiseitige Willenserklärung abgesichert ist, kann nicht mit Gebühren belegt werden.

" Ich kann nicht ins Geschäft gehen, mir eine Lampe kaufen und jedesmal wenn ich die Lampe in meiner Wohnung, einmal an und ausschalte, 50.-Cent Gebühren an den Staat zahlen.."
Indem ich einfach vielleicht hingehe und als Machtorgan, einen "Lampenbenutzungsgebührenstaatsvertrag" beschliesse.

Hier haben wir die gleiche Situation.
Dieses Recht widerspricht sich mit dem Gesetz des Privateigentumes, gegen gemietete und beliehene Sachen.

Wir können nicht zulassen, dass ein paar korrupte Zusammenschlüsse sich hinsetzen, einen Vertrag ausarbeiten, auf irgendeine Sache oder Blödsinn eine Gebühr erheben, um sich dadurch am Volk zu bereichern und es ausrauben wie die Mafia mit Ihrem Schutzgeld...

Deine Argumentation übersieht eine Sache: Es wird nicht der Besitz eines Rundfunkempfangsgerätes mit einer Gebühr belegt, sondern die Möglichkeit, damit Programminhalte mittels Rundfunkwellen zu empfangen.

Auch kann man künstlich erzeugte Rundfunkwellen kaum als Allgemeingut bezeichnen. Das kann vielleicht auf natürlich entstandene Wellen zutreffen, nicht jedoch auf künstlich hergestellte, die zudem noch eine Information mit sich tragen. Die Verbreitung einer Information mittels eines Mediums, kann nicht mit Allgemeingütern, wie Luft, Wasser oder ähnlichem verglichen werden. Dann dürfte man für den elektrischen Strom aus der Steckdose oder das Wasser aus dem Wasserhahn auch nichts zahlen müssen.
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