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Alt 24.06.2005, 18:15
Atlantis Atlantis ist offline
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AW: GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage

@wadi

Im Ergebnis Zustimmung! In der Begründung bedarf es aber zumindest einer Ergänzung.

Du gehst in Deiner Argumentation ganz selbstverständlich davon aus, dass es sich bei internetfähigen Computern per se um Rundfunkempfangsgeräte handelt. Das ist meiner Ansicht nach aber nicht der Fall.

Gemäß § 1 Abs. 1 RGebStV sind Rundfunkempfangsgeräte nämlich technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.

Gemäß § 2 Abs. 2 RStV ist Rundfunk die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.

Rundfunkdarbietung ist demnach die Darbietung von Programminhalten mittels elektromagnetischer Wellen.

Das bedeutet meiner Meinung nach Folgendes:

Computer sind nur dann rundfunkgebührenpflichtig, wenn sie in der Lage sind elektromagnetische Wellen zu empfangen, sprich, wenn eine TV- oder Radiokarte eingebaut ist.
Anders als man wohl gemeinhin meint ist Rundfunk eben nicht allein die Darbietung von Programminhalten überhaupt, sondern die Darbietung mittels eines bestimmten Mediums.

Und genau das ist ganz offensichtlich auch von den Ministerpräsidenten übersehen worden.

Und internetfähige Computer einfach zu "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" zu machen (wie im aktuellen RGebStV), obwohl sie nicht in der Lage sind Rundfunk zu empfangen, ist genauso abwegig, wie einen Baumstumpf als Sitzmöbel zu definieren. Zum Thema Begriffsjurisprudenz möchte ich hier aber auch keine weiteren Ausführungen machen.

Die Rundfunkgebühr wird eben nicht für die bloße Möglichkeit erhoben, Programminhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu empfangen, sondern mittels elektromagnetischer Wellen!
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