
18.04.2008, 13:26
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.210
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| AW: Gewohnheitsrecht Kommt drauf an, was genau du unter Recht verstehst...  Wenn man davon ausgeht, dass Recht alles ist, was das innerstaatliche Zusammenleben irgendwie normiert regelt, dann ist zumindest das wiederholt angewendete Richterrecht eine Rechtsquelle.
Tatsächlich lese ich immer wieder zur Begründung der betrieblichen Übung, dass diese umstritten sei. Allerdings habe ich noch keinen ernsthaft nachvollziehbaren Ansatz gefunden, der es auch nur ansatzweise mit der Vertragstheorie aufnehmen kann. Und in Klausuren (Gott hab sie seelig  ) konnte man auch nie anders, als die Vertragstheorie zu vertreten.
Gruß
Marcus
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