Einzelnen Beitrag anzeigen

  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2005, 09:40
Hammurabi Hammurabi ist offline
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2004
Beiträge: 233
Keine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hammurabi hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kann RA Erklärung finanzieller Art abgeben,obwohl Mandant diese nicht zahlen kann

Das ist natürlich ein eher dünner Sachverhalt. Ich nehme mal an, es geht um einen Vergleich?

Grunsätzlich sind zu unterscheiden das sog. Innen- und das Außenverhältnis. Das Außenverhältnis entscheidet über die Wirksamkeit der vom Rechtsanwalt eingegangenen Verpflichtung gegenüber dem Mandanten. Das wird entscheidend geprägt durch die dem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht. Bei Standardvollmachten wird eine derartige Erklärung durch die Vollmacht gedeckt sein, d. h., der Rechtsanwalt kann wirksam - auch nachteilige - Vergleiche für den Mandaten schließen. Das Innenverhältnis bestimmt sich nach seinem Auftrag, und den sonstigen Vorgaben des Mandanten. Es kann deutlich engere Grenzen setzen. Schließt der Rechtsanwalt einen nachteiligen Vergleich, der von der erteilten Vollmacht gedeckt ist, so ist dieser wirksam. Ein Anwendungsfall der Anfechtungsvorschriften wird in der Regel nicht vorliegen. Das Innenverhältnis, das den Anwalt zur ordnungsgemäßen Vertretung der Interessen des Mandanten verpflichtet, kann dadurch aber verletzt sein. Daraus können sich Schadensersatzansprüche des Mandanten gegenüber seinem Rechtsanwalt ergeben.

Das eine Verpflichtung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Mandanten übersteigt, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass ein Verstoss gegen die Vorgaben aus dem Innenverhältnis vorliegt. Reduziert der Anwalt eine berechtigte Schadensersatzforderung von 100.000,00 Euro auf € 50.000,00, stehen derzeit aber nur €30.000,00 zur Tilgung zur Verfügung, würde ich das Handeln des Anwalts dennoch als im Einklang mit seinem Auftrag sehen.
Mit Zitat antworten