
26.05.2005, 21:11
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| GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage Zitat: GEZ erhebt für Internet-PC 17,03 Euro Abgabe
Wie schon länger im Gespräch, wird die Rundfunkgebühr ab 2007 auch auf internetfähige PCs ausgedehnt: diese gelten in den meisten Bereichen wie ein Fernseher und kosten entsprechend 17,03 Euro Gebühr monatlich - falls im Privathaushalt nicht bereits ein Fernseher vorhanden ist, für den ordnungsgemäß Gebühren an die GEZ entrichtet werden. Begründet wird dies mit dem per Netz zur Verfügung stehenden Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Sender. Die Gebühr gilt für jeden Rechner mit Netzzugang, unabhängig vom Vorhandensein einer TV-Karte (welche bereits heute entsprechend gebührenpflichtig ist) und unabhängig von der Bandbreite - wenn Mutterns Rechner mit dem alten 14.4 - Modem an die Telefondose gehängt wurde, zählt das Gerät gebührentechnisch als Fernseher und die entsprechende Abgabe dafür wird fällig - wenn nicht bereits für einen vorhandenen Fernseher gezahlt wurde.
Für Firmen kommt die neue Gebührenordnung noch etwas drastischer - zwar wird für beliebig viele Rechner mit Netzzugang nur einmal die Gebühr erhoben, Fernseher und Radios werden in der Firma jedoch einzeln gebührenpflichtig - ebenso privat auf die Arbeit mitgebrachte Radios und Fernseher, für den jeweiligen Besitzer.
Für die Betreiber von Webseiten ergibt sich damit die paradoxe Situation, dass sie die Konkurrenz von ARD und ZDF mitfinanzieren müssen - es sei denn, man sei ein von der zuständigen Landesmedienanstalt als Rundfunkveranstalter zugelassener Anbieter von Webinhalten.
Zum Schluss jedoch die guten Nachrichten: man muss die GEZ-Schergen natürlich nicht in seine Wohnung lassen, man muss nicht einmal die Rückantworten der regelmäßigen "Schon GEZahlt?" - Anschreiben frankieren, und ansonsten empfiehlt es sich, das gesunde Misstrauen, das einen bei einer "Umfrage" überkommen sollte, in der nach Fernsehgewohnheiten oder abonnierten TV - Zeitschriften gefragt wird, auf die entsprechenden Bereiche Surfverhalten und Onlinegewohnheiten auszudehnen.
24.5.2005
| Jetzt mal eine Frage:
Ist es rechtlich in Ordnung?
Darf ich jetzt auch von jedem eine Internetgebühr verlangen weil ich auch eine Webseite habe die jeder abrufen kann?
Darf ich als Straßenmusikant eine Gebühr für das betreten einer Fußgängerzone verlangen? Immerhin kann jeder der diese betritt meine Musik hören.
Es würde mich sehr stark interessieren wie das rechtlich aussieht, denn die GEZ scheint sich da auf sehr dünnem Eis zu bewegen. |