Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

2x Fahren ohne Fahrerlaubnis

Dies ist eine Diskussion zu 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2012, 14:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, Leo16 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leo16 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leo16 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leo16 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leo16 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leo16 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leo16 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leo16 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leo16 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Leo16 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
2x Fahren ohne Fahrerlaubnis

Guten Tag Leute,

gestern wurde eine Person von der Polizei mit dem Mofaroller angehalten. Der Roller lief rund 60kmh, angemeldet
als Mofa 25kmh...

Alter: 16 Jahre
Beruf: Schüler
Vorherige Auffäligkeiten: Fahren ohne FE Ende 2011( fallen gelassen, 20SS)


Diese Person wurde das 2. Mal zu schnell angehalten.
Wie sieht es jetzt aus?

Die Person hat auch sofort ausgesagt, Einsichtigkeit, Roller wird nun verkauft, hat vor 2 Wochen mit dem Führerschein in der Fahrschule angefangen, Antrag aber noch nicht in der FSstelle gestellt. Über helfende Aussagen bzw. Erfahrungsberichte würd man sich mich freuen. Die Person bereut es und macht sich auch schon ganze Zeit Sorgen wegen des zukünftigen Autoführerscheins (BF17).


Mfg Leo16

Geändert von Leo16 (11.08.2012 um 16:00 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2012, 15:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.475
98% positive Bewertungen (20475 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20475 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20475 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20475 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20475 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20475 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20475 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20475 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20475 Beiträge, 1463 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20475 Beiträge, 1463 Bewertungen)  
AW: 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis

Zitat:
Zitat von Leo16 Beitrag anzeigen
Er bereut es...
Ja, ja, nachher bereuen es alle.
Zitat:
... und macht sich auch schon ganze Zeit sorgen wegen des zukünftigen Autoführerscheins (BF17).
Ich denke, die braucht er sich nicht mehr zu machen.

Hier kommt mehr zusammen als nur das Fahren ohne Führerschein, da wahrscheinlich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt und die Betriebserlaubnis des Rollers erloschen ist. Heißt: eine ganze Latte. Nutze mal die Suchfunktion, das Thema wurde hier schon öfter besprochen. Beispiel: Wegen 5 Metern auf der Straße mehrere Anzeigen?

Erschwerend dazu kommt die eventuell einschlägige Vorstrafe, was besagen würde, dass die Person nicht aus dem letzten Mal gelernt hat. Außerdem war der Roller nicht nur geringfügig, sondern erheblich frisiert. Man kann Vorsatz annehmen. Ich gehe von einer Führerscheinsperre aus, eventuell auch von der Anordnung einer MPU mit dem Argument, dass es fraglich ist, ob die Person noch alle Tassen im Schrank hat, wenn sie während des "Führerscheinmachens" noch mit einer derart heißen Kiste herumfährt. Immerhin wird Jugendstrafrecht gelten.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.

Geändert von Humungus (11.08.2012 um 17:30 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
fahren ohne fahrerlaubnis, mofa frisiert, §21

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fahren ohne Fahrerlaubnis Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 27.04.2012 12:29
2x Fahren ohne Fahrerlaubnis Straßenverkehrsrecht 23.09.2008 17:22
Fahren ohne Fahrerlaubnis Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.04.2007 19:49
Fahren ohne Fahrerlaubnis! Straßenverkehrsrecht 16.04.2007 09:41
Fahren ohne Fahrerlaubnis Straßenverkehrsrecht 27.01.2006 16:00





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios