Dies ist eine Diskussion zu 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis gestern wurde eine Person von der Polizei mit dem Mofaroller angehalten. Der Roller lief rund 60kmh, angemeldet als Mofa 25kmh... Alter: 16 Jahre Beruf: Schüler Vorherige Auffäligkeiten: Fahren ohne FE Ende 2011( fallen gelassen, 20SS) Diese Person wurde das 2. Mal zu schnell angehalten. Wie sieht es jetzt aus? Die Person hat auch sofort ausgesagt, Einsichtigkeit, Roller wird nun verkauft, hat vor 2 Wochen mit dem Führerschein in der Fahrschule angefangen, Antrag aber noch nicht in der FSstelle gestellt. Über helfende Aussagen bzw. Erfahrungsberichte würd man sich mich freuen. Die Person bereut es und macht sich auch schon ganze Zeit Sorgen wegen des zukünftigen Autoführerscheins (BF17). Mfg Leo16 Geändert von Leo16 (11.08.2012 um 16:00 Uhr). |
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| AW: 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis Ja, ja, nachher bereuen es alle. Zitat:
Hier kommt mehr zusammen als nur das Fahren ohne Führerschein, da wahrscheinlich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt und die Betriebserlaubnis des Rollers erloschen ist. Heißt: eine ganze Latte. Nutze mal die Suchfunktion, das Thema wurde hier schon öfter besprochen. Beispiel: Wegen 5 Metern auf der Straße mehrere Anzeigen? Erschwerend dazu kommt die eventuell einschlägige Vorstrafe, was besagen würde, dass die Person nicht aus dem letzten Mal gelernt hat. Außerdem war der Roller nicht nur geringfügig, sondern erheblich frisiert. Man kann Vorsatz annehmen. Ich gehe von einer Führerscheinsperre aus, eventuell auch von der Anordnung einer MPU mit dem Argument, dass es fraglich ist, ob die Person noch alle Tassen im Schrank hat, wenn sie während des "Führerscheinmachens" noch mit einer derart heißen Kiste herumfährt. Immerhin wird Jugendstrafrecht gelten.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. Geändert von Humungus (11.08.2012 um 17:30 Uhr). |
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| fahren ohne fahrerlaubnis, mofa frisiert, §21 |
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