Dies ist eine Diskussion zu 20.000 Euro zuviel gezahlt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| habe folgende Fallfrage die ich nicht lösen kann (bin im 1 Semster ;-): Klaus ist als Yogatrainer Freiberufler und bringt jede Woche neue Gruppenkurse auf den Markt. Dazu engagiert er die Grafikerin Susanne mit der Erstellung von Prospekten und Anzeigen. Einen Vertrag schließen die beiden nicht ab. Klaus ist sehr beschäftigt und zahlt jede Woche die eingehenden Rechnungen pünktlich. Erst nach 2 Jahren führt er einen Abgleich der Rechnungen mit den ebrachten Leistungen durch. Hierbei muss er feststellen, dass er aufgeteilt in Teilzahlungen in der Summe 20.000 Euro an Susanne gezahlt hat, ohne dass hierfür eine Leistung erbracht wurde. Susanne möchte weder das Geld zurück zahlen noch die Leistung erbringen. Zudem behauptet Sie, dass Klaus das ja sowieso nicht nachweisen könne. Zudem bestehe ja kein Vertrag. Fragen: 1. Wer hat die Beweispflicht, dass die Leistung erbracht wurde? 2. Kann Klaus das Geld zurückfordern ? Welche Gesetzesnormen finden Anwendung. 3. Welche Verjährungsfristen müssen beachtet werden? 4. Was könnte an diesem fall schwierig sein... Danke Michael |
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| AW: 20.000 Euro zuviel gezahlt Vielleicht beschreibst Du als erstes, was Deine Ideen dazu sind und Deine Lösungsansätze.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: 20.000 Euro zuviel gezahlt Hallo, ja mach ich - um es vorweg zu sagen - ich habe Jura nicht als Hauptfach ;-) daher bitte entschuldigt meine "Unwissenheit" also - in Kurzfassung meine Lösung: zu 1 : Die Grafikerin muss den Beweis über die erbrachte Leistung führen. (hier fehlen mir aber die genauen § ... grummel) zu 2: Ja, Klaus kann das Geld zurückfordern, da weder die Leistung noch ein Ersatz geliefert wurde. (bei den § bin ich mir auch hier unsicher ) zu 3 : 3 Jahre zum Ende des Jahres in dem die Rechnung gestellt wurde .... zu 4: - die Grafikerin - die ist zu dämlich ![]() ![]() BITTE UM FEEDBACK ![]() |
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| bgb, freiberufler, rückforderung, verjährungsfristen, zuvielgezahlt |
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