Dies ist eine Diskussion zu Zurückweisung des Adoptionsantrags innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Zurückweisung des Adoptionsantrags Ein Ehepaar XY beantragt die Annahme einer Adoption. Das Kind lebt seit Geburt bei XY Die leibliche Mutter A hat die Einwilligung zur Adoption gegeben. Das Kind ist unehelich. Der leibliche Vater B wurde nicht benannt. Das Amtsgericht weist den Antrag von XY zurück. Begründung: B müsse ermittelt und dessen Einwilligung eingeholt werden. Andernfalls müsse glaubhaft dargelegt werden, dass der Aufenthalt von B dauerhaft unbekannt ist. A ist nicht bereit, B zu benennen. Welche Möglichkeiten bestehen für XY gegen die Abweisung des Annahmeantrags vorzugehen? |
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| AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags Zitat:
Somit kann die Adoption nicht stattfinden. Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags Soweit wir wissen bleibt es aber einer unverheirateten Mutter überlassen, in der Geburtsurkunde den Vater zu benennen oder nicht. Es wurden ja auch keine Unterhaltsansprüche gestellt. |
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| AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags Zitat:
Sie lesen doch, was im Gesetz steht - so sind die Regeln in diesem Land nunmal.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags Zitat:
Was ist denn mit §1748 und einer Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters. Gehen wir mal davon aus, dass dieser von der Schwangerschaft wußte und sich deshalb vor der Geburt von der Mutter getrennt hat. Gilt dies als grober Verstoß gegen die elterliche Sorge? Oder anderes Szenario: Die leibliche Mutter weist darauf hin, dass der leibliche Vater sie während der Beziehung misshandelt hat und sie deshalb die Benennung verweigert. Oder 3. Fall: Die leibliche Mutter benennt einen möglichen Vater und dieser Verweigert die Einwilligung zur Adoption. Was passiert dann mit dem Kind? Ist dies dem Kind zumutbar, wenn das "Elternverhältnis" zu Ehepaar XY bereits mehrere Jahre besteht? |
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| AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags http://www.familienrecht-ratgeber.de...ontent_01.html Zitat:
Zitat:
Zitat:
Prinzipiell: Die Mutter muss mitwirken, da man für das Kind (welches im Mittelpunkt steht) eine intakte Familie will. Möglicherweise wird ja die Zustimmung des Vaters ersetzt, aber wissen muss er schonmal davon, dass er ein Kind hat. (Was ich moralisch von der ganzen Geschichte halte, sage ich besser nicht). LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags Nun ja, wenn aber die Mutter gar nicht mehr weiß, wer der Vater ist. Sie war ja vielleicht betrunken und es war ein One-Night-Stand in einer fremden Stadt?!? Also, wenn man da keine Lösung finden kann - oder sehe ich das falsch? Anders ist es natürlich, wenn sie den Namen nicht mehr nennen wollte
__________________ Fiat iustitia, et pereat mundus! |
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