Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Zurückweisung des Adoptionsantrags

Dies ist eine Diskussion zu Zurückweisung des Adoptionsantrags innerhalb des Forums Adoptionsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 08:45
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Zurückweisung des Adoptionsantrags

Wir nehmen folgenden Fall an:
Ein Ehepaar XY beantragt die Annahme einer Adoption.
Das Kind lebt seit Geburt bei XY
Die leibliche Mutter A hat die Einwilligung zur Adoption gegeben.
Das Kind ist unehelich. Der leibliche Vater B wurde nicht benannt.
Das Amtsgericht weist den Antrag von XY zurück.
Begründung: B müsse ermittelt und dessen Einwilligung eingeholt werden. Andernfalls müsse glaubhaft dargelegt werden, dass der Aufenthalt von B dauerhaft unbekannt ist.
A ist nicht bereit, B zu benennen.

Welche Möglichkeiten bestehen für XY gegen die Abweisung des Annahmeantrags vorzugehen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 11:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags

Zitat:
Zitat von traumkind
A ist nicht bereit, B zu benennen.
Da B aber der Annahme des Kindes zustimmen muss, schneidet sich A ins eigene Fleisch, wenn sie nicht bereit ist, mitzuarbeiten.

Somit kann die Adoption nicht stattfinden.

Zitat:
§ 1747
Einwilligung der Eltern des Kindes

(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.

(2) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.

(3) Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und haben sie keine Sorgeerklärungen abgegeben,

1. kann die Einwilligung des Vaters bereits vor der Geburt erteilt werden;
2. darf, wenn der Vater die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs. 1 beantragt hat, eine Annahme erst ausgesprochen werden, nachdem über den Antrag des Vaters entschieden worden ist;
3. kann der Vater darauf verzichten, die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs. 1 zu beantragen. Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. § 1750 gilt sinngemäß mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 1.


(4) Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 13:32
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags

Soweit wir wissen bleibt es aber einer unverheirateten Mutter überlassen, in der Geburtsurkunde den Vater zu benennen oder nicht. Es wurden ja auch keine Unterhaltsansprüche gestellt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 13:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags

Zitat:
Zitat von traumkind
Soweit wir wissen bleibt es aber einer unverheirateten Mutter überlassen, in der Geburtsurkunde den Vater zu benennen oder nicht. Es wurden ja auch keine Unterhaltsansprüche gestellt.
Ok, aber dann darf sie eben nicht das Kind adoptieren lassen.

Sie lesen doch, was im Gesetz steht - so sind die Regeln in diesem Land nunmal.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 19:54
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, traumkind hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags

Zitat:
Zitat von La Belle
Ok, aber dann darf sie eben nicht das Kind adoptieren lassen.

Sie lesen doch, was im Gesetz steht - so sind die Regeln in diesem Land nunmal.

Was ist denn mit §1748 und einer Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters.
Gehen wir mal davon aus, dass dieser von der Schwangerschaft wußte und sich deshalb vor der Geburt von der Mutter getrennt hat. Gilt dies als grober Verstoß gegen die elterliche Sorge?

Oder anderes Szenario: Die leibliche Mutter weist darauf hin, dass der leibliche Vater sie während der Beziehung misshandelt hat und sie deshalb die Benennung verweigert.

Oder 3. Fall: Die leibliche Mutter benennt einen möglichen Vater und dieser Verweigert die Einwilligung zur Adoption. Was passiert dann mit dem Kind? Ist dies dem Kind zumutbar, wenn das "Elternverhältnis" zu Ehepaar XY bereits mehrere Jahre besteht?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 23.10.2008, 13:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags

http://www.familienrecht-ratgeber.de...ontent_01.html

Zitat:
Gehen wir mal davon aus, dass dieser von der Schwangerschaft wußte und sich deshalb vor der Geburt von der Mutter getrennt hat. Gilt dies als grober Verstoß gegen die elterliche Sorge?
Nein, denn damals trennte er sich von der Mutter, erstmal noch nicht vom Kind.

Zitat:
Oder anderes Szenario: Die leibliche Mutter weist darauf hin, dass der leibliche Vater sie während der Beziehung misshandelt hat und sie deshalb die Benennung verweigert.
Ganz plötzlich ? Oder hat die Mutter hierfür Beweise? (Leider wird diese Keule zu oft benutzt)

Zitat:
Oder 3. Fall: Die leibliche Mutter benennt einen möglichen Vater und dieser Verweigert die Einwilligung zur Adoption. Was passiert dann mit dem Kind?
Dann wird es nicht adoptiert.

Prinzipiell:

Die Mutter muss mitwirken, da man für das Kind (welches im Mittelpunkt steht) eine intakte Familie will.

Möglicherweise wird ja die Zustimmung des Vaters ersetzt, aber wissen muss er schonmal davon, dass er ein Kind hat.

(Was ich moralisch von der ganzen Geschichte halte, sage ich besser nicht).

LB
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 23.10.2008, 18:08
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Im Badischen
Beiträge: 36
Keine Wertung, Lythande hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lythande hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lythande hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lythande hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lythande hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lythande hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lythande hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lythande hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lythande hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lythande hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Zurückweisung des Adoptionsantrags

Nun ja, wenn aber die Mutter gar nicht mehr weiß, wer der Vater ist. Sie war ja vielleicht betrunken und es war ein One-Night-Stand in einer fremden Stadt?!? Also, wenn man da keine Lösung finden kann - oder sehe ich das falsch?
Anders ist es natürlich, wenn sie den Namen nicht mehr nennen wollte
__________________
Fiat iustitia, et pereat mundus!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zurückweisung fliegender Gerichtstand Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 30.05.2010 19:10
Zurückweisung verspäteten Vorbringens Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 01.10.2009 10:58
Zurückweisung verspäteten Vorbringens Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 16.09.2009 14:54
Die Zurückweisung der Berufung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 11.11.2007 20:14
Zurückweisung einer Kündigung im Arbeitsrecht Recht, Politik und Gesellschaft 08.08.2007 16:08





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Adoptionsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN