Dies ist eine Diskussion zu Was kann schlimmsten Falls passieren? innerhalb des Forums Adoptionsrecht
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| Was kann schlimmsten Falls passieren? Angenommen.....eine Mutter hat ihr Kind ca. 6 Wochen nach der Geburt vorrübergehend zuPflegeeltern gegeben. Da sie es gesundheitlich nicht schafft optimal für das Kind zu sorgen und ein Alkoholiker mit im näheren Umfeld wohnt. Das Kind und die Mutter sehen sich nach ca. 9 Monaten wieder. Ab da finden alle 14 Tage Besuche bei dem Kind statt, bei denen die Mutter 1-2 Stunden alleine mit ihrem Kind verbringt (die Pflegemutter macht derzeit ihren Haushalt o.Ä.). Nun hat sich die Situation geändert. Die Mutter hat ihren langjährigen Partner (nicht der leibliche Vater) geheiratet. Sie haben eine Wohnung, der Mann arbeitet in der Firma seines Vaters, die er jetzt vllt sogar übernehmen soll, da der Vater krank ist. Das Umfeld hat sich verändert. Der Alkoholiker it nicht mehr im Haus, er musste umziehen, da er den Hausfrieden störte. Die Großmutter des Babys wohnt nur einen Stock über der Mutter. Nun sind alle Gründe von damals, die zur Pflege führten, beseitigt. Die Mutter ist wieder gesund usw. Im Bewilligungsbescheid von damals steht, dass die Pflege beendet ist, wenn die Gründe dafür beseitigt sind. Und die Mutetr kann sie auch jeder Zeit beenden. Nun sollte eigtl eine Rückführung stattfinden. Eine zuständige Jugendamtmitarbeiterin stellt sich jedoch quer und will das ganze rauszögern und verhindern, damit die Pflegemutter das Kind 'behalten' kann. Nun wurde der Mutter angedroht, wenn sie den Antrag auf hilfe zurück zieht, würde das Jugendamt das Umgangsrecht für das Kind beantragen. Was bedeutet das für die Mutter? Bekommt sie bei Beendigung der Hilfe ihr Kind erst einmal zurück? Und vorallem was beinhaltet das Umgangsrecht in diesem Fall? Besuche von der Pflegefamilie bei der Mutter oder etwa, dass das Kind zurück muss? Es ist schließlich imemrnoch die Mutter und es liegt keinerlei Gefährdung vor. Mutter und Kind haben auch einen guten Draht zueinander. |
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| AW: Was kann schlimmsten Falls passieren? Hallo BabyMiss, grundsätzlich sollte einer Rückführung nun nichts mehr im Wege stehen. Das ist schliesslich der Sinn des Ganzen, da die PE nur Eltern auf Zeit sind, mit dem Recht zur Erziehung. Bei Fragen zum Umgangsrecht schau doch auch mal unter diesem Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsrecht Liebe Grüße, Spreeprinzessin |
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| AW: Was kann schlimmsten Falls passieren? Danke, wenigstens hier bekommt man eine nette Antwort und wird nicht dumm von der Seite angemacht oder unterstellt, dass man 'Wahrnehmungsstörungen' hat. tztztz ![]() Das denke ich mir auch. Ich werde das am Dienstag mal mit der Anwältin besprechen. Und wenn die meint, dass das so nicht geht, soll sie einen Eilantrag stellen. Heute liegt der Unterschied zwischen 'gewinnen' und 'verlieren' ja sowieso nur daran, wie gut der vertretende Anwalt ist. |
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